Auf diesem rund 625 m² großen Grundstück erwartet Sie ein außergewöhnlich vielseitiges Immobilienangebot mit großem Entwicklungspotenzial. Neben einer bestehenden, aktuell vermieteten Bestandsimmobilie (Wohnhaus) umfasst das Grundstück eine geräumige Scheune sowie eine ca. 240 m² große Baulücke im hinteren Teil des Grundstücks. Genau diese eröffnet besonders interessante Möglichkeiten. Dank der zurückgesetzten, ruhigen Lage eignet sich die Baulücke ideal für den Neubau eines weiteren Wohngebäudes, sei es für den Eigenbedarf, als Mehrgenerationenlösung oder zur Vermietung. Die zufahrt kann separat, oder auch über den Hof des Vorderhauses und der Scheune erfolgen. Die Lage im hinteren Bereich bietet ein hohes Maß an Privatsphäre, Ruhe und Gestaltungsspielraum. Die vorhandene Scheune lässt sich flexibel nutzen. Als Garage, Werkstatt, Lagerfläche oder potenziell auch zur Umnutzung, je nach Bedarf und Planung. Die derzeit vermietete Bestandsimmobilie generiert regelmäßige Einnahmen, was insbesondere für Käufer mit Bauabsichten oder Kapitalanleger einen finanziellen Vorteil darstellt und die monatliche Belastung spürbar reduzieren kann. Insgesamt handelt es sich um ein äußerst interessantes Angebot, das sowohl kurzfristige Nutzung als auch langfristige Entwicklungsperspektiven bietet – sei es für Familien, Investoren oder Bauträger, die das volle Potenzial dieses Grundstücks ausschöpfen möchten.
Baugrundstück mit Scheune und vermietetem Einfamilienhaus!
55239 Gau-Odernheim
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Infos
Vermarktungsart | Kaufen |
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Grundstücksfläche | 625 m2 |
Bebaubar nach | wie Nachbarbebauung |
Verfügbar ab | sofort |
Kosten
Miete pro Jahr |
365.000 € |
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Provision |
3,57 % des Kaufpreises inkl. MwSt. Die Provision ist verdient und fällig nach notarieller Kaufvertragsbeurkundung. |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Bundesland:
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Gau-Odernheim ist eine Ortsgemeinde in Rheinland-Pfalz und gehört der Verbandsgemeinde Alzey-Land im Landkreis Alzey-Worms an. Die Lage zeichnet sich durch eine idyllische Umgebung aus, einer Hügellandschaft, die für Weinbau, Landwirtschaft und malerische Ausblicke bekannt ist. Der Ort liegt etwa: • 10 km südlich von Alzey • 30 km südwestlich von Mainz • 40 km nordwestlich von Worms Durch Gau-Odernheim verläuft die Landesstraße L414, und die Bundesstraße B420 ist in der Nähe. Die Autobahnen A63 und A61 sind ebenfalls schnell erreichbar und bieten gute Verbindungen nach Mainz, Kaiserslautern und Ludwigshafen. Gau-Odernheim ist umgeben von Weinbergen, Feldern und Wiesen, was es zu einem attraktiven Wohnort in einer ländlichen, aber verkehrsgünstigen Lage macht.
Sonstige Angaben
PROVISIONSHINWEIS: Mit der Anfrage und durch Inanspruchnahme der Dienstleistung der Firma W&F Wohnfinanz GmbH, wird ein Maklervertrag geschlossen. Sofern es durch die Tätigkeit der Firma W&F Wohnfinanz GmbH zu einem wirksamen Hauptvertrag mit der Eigentümerseite kommt, hat der Interessent bei Abschluss - eines MIETVERTRAGS keine Provision/Maklercourtage an die W&F Wohnfinanz GmbH zu zahlen. - eines KAUFVERTRAGS die ortsübliche Provision/Maklercourtage an die W&F Wohnfinanz GmbH gegen Rechnung zu zahlen. HAFTUNG: Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung. GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die W&F Wohnfinanz GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.