Steuern - Fragen und Antworten
Nachfolgend finden Sie eine Zusammenstellung von häufig gestellten Fragen und den dazugehörigen Antworten zu Steuerthemen.
Fragen und Antworten zu Freistellung und Kapitalertragsteuer
Was ist ein Freistellungsauftrag?
Fällt die Abgeltungssteuer auch für Zinserträge auf Riester-Bausparverträge an?
Wie hoch ist der Steuersatz?
Wann bekomme ich eine Steuerbescheinigung? (gilt für Produkte der Wüstenrot Bausparkasse)
Für wen gilt die Abgeltungsteuer?
Gibt es eine Alternative zum Freistellungsauftrag?
Wer mit seinem Jahreseinkommen unter dem steuerlichen Grundfreibetrag von derzeit 8.354 Euro liegt, kann nach wie vor eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) beim Finanzamt beantragen. Legt er diese uns vor, so werden seine Kapitalerträge ohne Steuerabzug gutgeschrieben. Eine NV-Bescheinigung gilt in der Regel für einen Zeitraum von 3 Jahren.
Wie kann ich den Freistellungsauftrag löschen, ändern oder auf 0 setzten?
Muss ich für jeden einzelnen Bausparvertrag einen separaten Freistellungsauftrag stellen?
Was versteht man unter der Abgeltungsteuer?
Wie kann ich mich vom Abzug der Abgeltungsteuer befreien?
Wenn Sie einem Kreditinstitut einen Freistellungsauftrag in ausreichender Höhe erteilen, werden auf anfallende Guthabenszinsen keine Steuern an das Finanzamt abgeführt. Um Ihre Zinserträge vollständig freistellen zu können, sollten Sie daher einen Freistellungsauftrag in angemessener Höhe bei der Bausparkasse einreichen. Überprüfen Sie auch bereits in der Vergangenheit eingereichten Freistellungsauftrag. Mit Hilfe eines neuen Auftrags können Sie den bisher freigestellten Betrag anpassen.
Laut meines Kontoauszugs sind Steuern abgeführt worden. Was kann ich tun?
Wir verschicken in jedem Jahr mit dem Kontoauszug eine Steuerbescheinigung. Auf dieser ist der Betrag ausgewiesen, den wir an das Finanzamt abgeführt haben. Diese Bescheinigung, können Sie zusammen mit Ihrer jährlichen Steuererklärung beim Finanzamt einreichen. Die Erstattung wird auf diesem Wege geprüft.
Bis wann muss der Freistellungsauftrag für das laufende Jahr spätestens eingereicht werden?
In welcher Form muss der Freistellungsauftrag vorliegen?
Durch eine unterjährige Vertragsauflösung wurden Steuern ans Finanzamt abgeführt. Was kann ich tun?
Ich mache keine Steuererklärung und lt. Kontoauszug wurden Steuern abgeführt. Was kann ich tun?
Wird mein Freistellungsauftrag nach Auflösung meines Vertrages automatisch gelöscht?
Fragen und Antworten zur Kirchensteuer
Was ändert sich im Bereich der Kirchensteuer?
Bis einschließlich 2014 wurde die anteilige Kirchensteuer auf Kapitalerträge vom Finanzamt des Steuerpflichtigen veranlagt. Dies wurde nun gesetzlich neu geregelt. Seit dem 01. Januar 2015 wird die Kirchensteuer auf abgeltend besteuerte Kapitalerträge automatisch von den Banken und Bausparkassen einbehalten und abgeführt. Damit entfällt die zusätzliche Verlangung beim Wohnsitzfinanzamt.
Wer muss Kirchensteuer bezahlen?
In welcher Höhe behalten Bausparkassen und Banken Kirchensteuer ein?
Ich bin nicht (mehr) in einer Kirche, die Kirchensteuer erhebt. Bin ich trotzdem betroffen?
Gilt der Sparerfreibetrag auch für die Kirchensteuer?
Wie kann ich der Weitergabe der Kirchensteuer-Information widersprechen?
Kann ich auch bei der Wüstenrot Bausparkasse der Weitergabe des Kirchensteuermerkmals widersprechen?
Kann ich formlos widersprechen?
Welche Konsequenzen hat ein Widerspruch?
Bis wann habe ich die Möglichkeit, einen Sperrvermerk/einen Widerruf einzureichen?
Bundeszentralamt für Steuern
11055 Berlin
Telefon: 0228-406-1200
Sie behalten die Kirchensteuer bereits ein. Muss ich noch etwas veranlassen?
Was passiert, wenn ich unterjährig aus der Kirche austrete oder in ein anderes Bundesland ziehe?
Wie erfahre ich, in welcher Höhe Kirchensteuer einbehalten wurde?
Wie erfolgt der Kirchensteuerabzug bei Gemeinschaftskonten?
Welche Kundendaten werden Bausparkassen und Banken bekanntgegeben?
Was passiert, wenn ich der Datenübermittlung widerspreche?
- Das BZSt gibt bis zu Ihrem Widerruf kein Kirchensteuermerkmal an die anfragenden Kreditinstitute weiter.
- Wir führen – wie alle anderen Kreditinstitute - keine Kirchensteuer mehr für Sie ab.
- Das BZSt meldet Ihre Sperre Ihrem zuständigen Finanzamt und informiert es über unsere und Anfragen weiterer Kreditinstitute.
- Ihr Finanzamt wird Sie dazu auffordern, eine Kirchensteuererklärung abzugeben.
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