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Wie die Verbrauchsdaten eines Autos sorgt auch der Energieausweis für Transparenz. Denn er enthält Informationen zur energetischen Qualität und zum Energieverbrauch von Gebäuden. Wollen Verbraucher ein Haus kaufen oder eine Wohnung mieten, erkennen sie damit auf den ersten Blick, wie es um die künftigen Energiekosten steht.
Je nachdem, auf welcher Basis ein Energieberater den Ausweis erstellt, unterscheidet man den Bedarfs- und den Verbrauchsausweis.
Die Kennwerte im Energieausweis sollen Verbrauchern einfach verdeutlichen, wie es um die Energieeffizienz eines Gebäudes steht. Während das bei den Effizienzklassen gut funktioniert, können viele mit anderen Werten weniger anfangen. So wissen Verbraucher häufig nicht, was den End- vom Primärenergiebedarf unterscheidet.
Ein Ausweis ist generell zehn Jahre lang gültig und immer dann zu erstellen, wenn es um den Neubau, den Verkauf oder die Vermietung einer Immobilie geht. Während das bei einem Einfamilienhaus genauso zutrifft, wie bei einer Mietwohnung, sind jedoch unterschiedliche Arten gefordert. So ist ein Bedarfsausweis immer dann zu erstellen, wenn ein Haus:
Ein Verbrauchsausweis ist dagegen erlaubt, wenn ein Haus:
Übrigens: Steht ein Wohngebäude unter Denkmalschutz, können seine Besitzer auf einen Energieausweis verzichten. Das Gleiche gilt für Gebäude, die weder beheizt noch gekühlt werden.
Die Kosten für einen Energieausweis variieren je nach Art des Ausweises und der Größe des Gebäudes. Während ein einfach zu erstellender Verbrauchsausweis mit rund 50 bis 100 Euro zu Buche schlägt, kosten Bedarfsausweise im Einfamilienhaus in der Regel 300 bis 400 Euro. Staatliche Fördermittel stehen dabei nicht zur Verfügung.
Stand: April 2020
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