
Unterstützung bei der Wohnungssuche. Der richtige Makler für den Immobilienkauf.
Um den richtigen Makler zu finden, sollte der Eigentümer in spe festgelegt haben, welche Art von Immobilie er kaufen möchte. Es ist wenig hilfreich, einen Immobilienmakler zu suchen, der sich auf Eigentumswohnungen spezialisiert hat, während der Auftraggeber nach einem Einfamilienhaus sucht. Daneben kann man sich Empfehlungen in der Familie, bei Freunden oder im Bekanntenkreis einholen, aber auch den eigenen Rechtsanwalt oder Steuerberater um Hilfe bei der Suche nach einem guten Makler bitten. Natürlich bieten sich auch diverse Immobilienplattformen und Internetportale für die Suche an, aber auch der Internetauftritt des Maklers darf nicht außer Acht gelassen werden. Der erste Eindruck sollte besonders zählen: Ist der Makler in einer Maklervereinigung? Hat er ein festes Büro? Kann er sich selbst gut vermarkten?
Die Aufgaben eines Immobilienmaklers
Die Aufgaben eines Maklers sind vielfältig und beginnen beim ersten Beratungsgespräch und enden im besten Fall mit der Unterzeichnung des Kaufvertrages beim Notar. Dazwischen fragt er die Vorstellungen des Interessenten (bevorzugte Lage und Ausstattung, Budget usw.) ab und kümmert sich um die Besichtigungen und wichtigen Unterlagen (Energieausweis, Grundriss o.ä.). In der Regel steht ein guter Makler den Käufern auch nach Abschluss des Maklerauftrages für Fragen zur Verfügung.
Vorteile der Beauftragung eines Maklers
Die Vorteile einer Maklerbeauftragung liegen auf der Hand: Der Profi verfügt über eine spezielle Marktkenntnis und kann darüber sehr effizient den Auftraggeber mit seinem Wunschobjekt zusammenführen. Das erspart viel Zeit, welche beispielsweise für unzählige Besichtigungstermine verloren ginge. Zudem bietet er Hilfestellung, wenn es um den Kauf- oder Mietvertrag geht.
- Objekte finden, die noch gar nicht veröffentlicht sind
- schneller zur passenden Immobilie kommen
- Sie erhalten nur seriöse Angebote
- Makler haben Erfahrung im Umgang mit Verkäufern
- Zeit- und Aufwandsersparnis, da u.a. Eigenrecherche entfällt
Rund um den Maklervertrag
Bei einem Maklervertrag ist keine Schriftform vorgeschrieben. Jedoch ist das Festhalten eines schriftlichen Vertrages mit dem Makler empfehlenswert, um eventuellen Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen. Der Vertrag sollte u.a. Folgendes beinhalten:
- Laufzeit des Vertrages
- Provisionshöhe und Fälligkeit
- Umfang der Tätigkeit des Maklers
- Details zum Objekt (z.B. gewünschte Lage, Größe, Anzahl der Zimmer, Ausstattung usw.)
Grundsätzlich gibt es für Immobilien-Käufer zwei Möglichkeiten: Entweder es kümmert sich ausschließlich ein einziger Makler um die Suche nach dem passenden Objekt, oder mehrere Makler teilen sich den Auftrag.
Mit dem sogenannten Makleralleinauftrag steht der Makler mit seinem ganzen Fachwissen und Netzwerk den Käufern zur Seite. Er verpflichtet sich für die Vertragslaufzeit zu intensiven Bemühungen, um den Kauf zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Über die komplette Laufzeit des Vertrags ist somit ausschließlich der beauftragte Makler für die Immobiliensuche zuständig – Dritte oder weitere Makler dürfen von den Käufern nicht hinzugezogen werden.
Anders gestaltet sich die Situation bei dem sogenannten allgemeinen Auftrag. Hierbei erteilen die Immobilien-Käufer mehreren Maklern gleichzeitig den Auftrag.

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In unserer Ratgeber-Serie finden Sie weitere Infos und Tipps zum Thema.
Wichtige Informationen
Bitte beachten Sie: Unsere Ratgeberartikel ersetzen keine Beratung durch einen Gutachter oder Juristen. Bei Unsicherheiten oder Fragen wenden Sie sich daher bitte immer persönlich an einen Fachanwalt oder Gutachter. Bei Fragen zu Finanzierungen, Bausparen oder Versicherungen stehen Ihnen unsere Berater natürlich jederzeit zur Verfügung. Bei Fragen rund um die Immobilienvermittlung und -verrentung stehen Ihnen unsere Immobilienexperten gerne zur Seite.