Finanzieren Sie mit uns Ihre Traumimmobilie

Vor dem Grundstückskauf kommt der Kassensturz. Welche Grundstücke in Frage kommen, hängt auch vom verfügbaren Budget ab. Deshalb sollten zukünftige Grundstücksbesitzer diese Frage zunächst mit Ihrer Bank oder einem Immobilienfinanzierer klären. Dafür relevant sind Haushaltseinkommen und Eigenkapital. Steht das Gesamtbudget für den Grundstückskauf fest, können die ortsüblichen Grundstückspreise anhand des Bodenrichtwerts ermittelt werden. Tipp: Der Bodenrichtwert gibt Auskunft über den durchschnittlichen Wert des Bodens in einer bestimmten Lage pro Quadratmeter Grundstücksfläche. Der Bodenrichtwert wird auf Basis der Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse der Gemeinden alle zwei Jahre neu ermittelt.
Wer wissen will, was der Hausbau kostet, kann bei den verschiedenen Hausbau-Anbietern recherchieren. Planen Sie bei der Kalkulation ruhig großzügige Puffer ein. Viele Bauherren unterschätzen die ungeplanten Mehrkosten, die fast bei jedem Hausbau entstehen.
Wer ein Grundstück kaufen will, hat verschiedene Möglichkeiten es zu finden. Wer sein Bauland nicht erbt oder von Verwandten / Bekannten erwirbt, begibt sich oft auf eine langwierige Suche.
Bei der Lage des Baugrundstücks spielt auch die Infrastruktur eine wesentliche Rolle: Wer Kinder hat, braucht Kindergärten oder Schulen in der Nähe. Gibt es entsprechende Einkaufsmöglichkeiten, Apotheken, Ärzte? Wie sieht die Anbindung an die öffentlichen Verkehrsmittel aus?
Das Wunschgrundstück ist gefunden, aber erfüllt es wirklich alle nötigen Voraussetzungen für eine Bebauung? Folgende Punkte sind wichtig und sollten im Vorfeld geklärt werden:
Meist werden bei Grundstückskäufen Makler eingeschaltet. Sowohl der Käufer als auch der Verkäufer können einen Makler mit der Suche nach einem passenden Baugrundstück bzw. einem geeigneten Käufer beauftragen. Die dafür fällige Courtage trägt entweder der Käufer, oder Verkäufer und Käufer teilen sich die Kosten. Gesetzliche Vorgaben gibt es dafür nicht. Die Höhe der Courtage und wer diese letztendlich trägt, ist je nach örtlichen Gepflogenheiten unterschiedlich. Der Auftraggeber muss mit dem Makler eine entsprechende Vereinbarung aushandeln. Sobald der Käufer die Provisionsregelungen kennt, ist er an den Maklervertrag gebunden, sofern der Kauf zustande kommt.
Der Vertrag für den Grundstückskauf muss immer bei einem Notar abgeschlossen werden. Ob der Notar vom Käufer oder Verkäufer vorgeschlagen wird, ist nicht geregelt. Finanzielle Erwägungen sind unerheblich, da Notare an die Gebührenordnung gebunden sind. Ein Notar ist dazu verpflichtet, neutral zu handeln und darf keine Partei bevorzugen.
Nicht gesetzlich vorgeschrieben sind die genauen Inhalte des Vertrags für den Grundstückskauf. Oft nutzen Notare vorgefertigte Verträge. Spätestens im Streitfall ist entscheidend, was dort wie geregelt wurde. Deshalb sollten Käufer bei der Auswahl des Notars mitentscheiden oder gleich einen eigenen Notar vorschlagen. Sie tragen auch die Notarkosten.
Beim Grundstückskauf kann es empfehlenswert sein, einen Gutachter hinzuzuziehen. Gutachter können beispielsweise prüfen, ob sich auf dem Bauland Torflinsen (linsenförmiges Moorgebiet) befinden, oder sogar gefährliche Altlasten vorhanden sind. Bevor das Grundstück bebaut werden kann, muss dann erst der Boden ausgetauscht werden. Ist ein entsprechendes Baugrund- und Gründungsgutachten nicht vorhanden, obliegt es in der Regel dem Käufer einen Gutachter damit zu beauftragen
Für den Grundstückskauf benötigen Sie je nach Etappe folgende Unterlagen:
Wer sich beim Grundstückskauf vor bösen Überraschungen schützen will, sollte den vom Notar aufgesetzten Kaufvertrag von einem Anwalt prüfen lassen. Folgende Punkte sind wichtig:
Käufer können grundsätzlich nicht vom Grundstückskauf zurücktreten – es gibt aber Ausnahmen. Das Recht zum Rücktritt ergibt sich entweder aus dem Kaufvertrag oder dem Gesetz. Eine vertraglich vereinbarte Rücktrittsklausel kann den Vertragsparteien eine Frist zum Rücktritt einräumen. In dieser Frist kann der Käufer beispielsweise den Darlehensvertrag abschließen. Sollte es unerwartete Probleme bei der Finanzierung des Grundstückskaufs geben, kann der Käufer innerhalb der vereinbarten Frist vom Kauf zurücktreten. Außerhalb dieser Frist muss eine Rücktrittserklärung verfasst und beim Notar eingereicht werden.
Hausplanung
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