Immobilienfinanzierung mit Wüstenrot

Die Kaltmiete ist die Nettomiete: also die Grundmiete, die ausschließlich den Wohnraum an sich betrifft. Die zahlt der Mieter für die Nutzung der Wohnfläche. Die Betriebskosten sind noch nicht enthalten.
Die Nebenkosten werden auch „Zweite Miete“ genannt. Das sind die laufenden Betriebskosten wie Heizung, Wasser und Abwasser, Gemeinschaftsstrom und Hausmeister. Hinzu kommen Gebühren für Müllentsorgung, Wohnungsversicherungen und eine Grundsteuerumlegung.
Bei jeder Stadt- oder Gemeindeverwaltung kann man eine Übersicht der ortsüblichen Vergleichsmieten anfordern. Damit kann man ganz einfach herausfinden, was andere Vermieter für ähnliche Immobilien verlangen. Wichtig ist, dass man auf eine vergleichbare Wohnungsart, -größe und -ausstattung, Modernisierungsstand und die Lage achtet. Am besten zieht man mindestens drei andere Wohnungen als Vergleich heran und ermittelt dann die Durchschnittsmiete.
Für manche Immobilien, die mit öffentlichen Mitteln gebaut wurden, gilt bei der Miete eine Preisbindung. Dann kann ein Vermieter keine höhere Miete als die zur Deckung der laufenden Kosten erforderliche verlangen. Hier ist genau geregelt, wie hoch die sogenannte Kostenmiete sein darf und was bei einer Mieterhöhung und Modernisierung beachtet werden muss. Als Mieter kommen außerdem nur Personen mit einem Wohnberechtigungsschein in Frage.
Seit 2015 gilt in mehr als 320 deutschen Städten mit „angespanntem Wohnungsmarkt“ die Mietpreisbremse. Vermieter dürfen bei Neuvermietung die Miete in diesen Gebieten nicht mehr einfach so erhöhen, sondern müssen sich an die Obergrenze der ortsüblichen Vergleichsmiete halten. Maximal zehn Prozent mehr als der Durchschnitt sind erlaubt. Sonst werden Strafen und Mietrückzahlungen fällig. Außerdem zu beachten: die sogenannte Kappungsgrenze. Danach darf die Miete innerhalb von 3 Jahren nicht um mehr als 20 Prozent erhöht werden. Selbst wenn die Miete nach der Vergleichsmiete eine weitere Erhöhung zulassen würde!
Achtung: In Regionen wie Berlin und München liegt die Kappungsgrenze bei 15 Prozent.
Etwa ein Drittel aller Neuvermietungen fallen nicht unter die Mietpreisbremse. Unter den folgenden Bedingungen gilt die Mietpreisbremse nicht:
Mietrecht ist eine komplexe Angelegenheit. Wer also unsicher ist, wie hoch die zulässige Höhe der Miete sein darf, sollte rechtlichen Rat einholen.
Checkliste für Vermieter: Mietpreis berechnen
Checkliste für Vermieter: Kosten für den Vermieter
Eine Immobilie vermieten
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