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Vermeiden Sie diese Fehler beim Immobilienverkauf

Verkäufer wollen natürlich den bestmöglichen Preis für ihr Haus oder ihre Wohnung erzielen. Doch oftmals werden durch unüberlegte Handlungen Fehler begangen, die sich später deutlich im Kaufpreis bemerkbar machen. Eine überhöhte Preisvorstellung ist beispielsweise einer der häufigsten Fehler.

Im Folgenden haben wir 7 typische Fehler beim privaten Immobilienverkauf aufgelistet und geben Tipps, wie diese am besten vermieden werden können.

Fehler 1: Ein unüberlegter Anfang

Viele Eigentümer fassen den Entschluss, die eigene Immobilie zu verkaufen. Dabei gehen sie oftmals vollkommen unvorbereitet ans Werk, ohne genau zu wissen, was man für den Verkauf der Immobilie alles benötigt und welche Erledigungen gemacht werden müssen. Doch wer sich nicht vorbereitet, handelt fahrlässig und riskiert, den Überblick zu verlieren.

Besser: Vorher genau informieren, Ziele festlegen, Unterlagen bereithalten und den Markt sondieren.

Fehler 2: Unehrlichkeit

Um die Immobilie möglichst schnell und zu einem guten Preis in bare Münze umzuwandeln, haben einige Verkäufer keine Scheu und beschreiben ihr Objekt nur in den schillerndsten Farben. Mängel und andere Nachteile werden verschwiegen. Aber dies kann richtig teuer werden! Selbst wenn die Klausel im Verkaufsvertrag steht, dass Mängel ausgeschlossen sind, kann der Verkäufer auf Schadensersatz verklagt werden.

Besser: Immer bei der Wahrheit bleiben. Denn Ehrlichkeit währt in manchen Lebensbereichen eben doch am längsten und schützt den Verkäufer vor langwierigen Gerichtsprozessen und hohen Folgekosten.

Fehler 3: Ein zu hoher Verkaufspreis

Als erstes müssen Immobilienverkäufer überlegen, was die Immobilie überhaupt wert ist. Dafür braucht man kein gutes Bauchgefühl, sondern muss die Marktsituation kennen und einen realistischen Immobilienpreis errechnen. Dabei kommt oftmals eine Milchmädchenrechnung zum Tragen, welche sich auf den ursprünglichen Kaufpreis des Objektes und den zusätzlichen Investitionen (z.B. Modernisierungen, Aufbereitung der Gartenanlagen usw.) bezieht. Aber setzt man den Preis zu hoch an, findet sich möglicherweise kein Käufer. Ist der Preis zu niedrig, verliert man eine Menge Geld.

Besser: Eine Immobilie objektiv zu bewerten, ist eine schwierige Sache, da viele unterschiedliche Faktoren in die Wertermittlung mit einfließen. Daher ist es ratsam, diesen Schritt einem Sachverständigen zu überlassen, der zuverlässige Zahlen, Daten und Fakten liefern kann. Für einen günstigeren Preis kann man diesen auch einfach nur um Rat fragen, ob der eigens ermittelte Preis realistisch ist oder nicht.

Fehler 4: Vernachlässigung des Exposés

Ein aussagekräftiges Exposé bewirbt die Immobilie. Setzt man keine, nur wenige oder schlecht fotografierte Bilder ein, lockt das nur wenige Interessenten an. Wenn wesentliche Informationen fehlen und die Texte lustlos geschrieben wurden oder mit Fehlern gespickt sind, lädt das Interessenten eher nicht zur Kontaktaufnahme ein.

Besser: Die Immobilie sollte sowohl auf dem Papier als auch im Internet immer von der besten Seite gezeigt werden. Zahlreiche, gut belichtete und scharfe Innen- sowie Außenaufnahmen sind ein absolutes Muss. Dazu gehören ansprechende Texte, die alle wichtigen Informationen kurz und präzise auf den Punkt bringen. Doch das benötigt Zeit, Muße und einen guten Fotoapparat.

Fehler 5: Schlechte Vorbereitung

Seien es fehlende Unterlagen oder Antworten: Wer schlecht vorbereitet in einen Immobilienverkauf startet, bringt sich gleich in eine denkbar schlechte Verhandlungsposition. Als Verkäufer sollte man auf jede Frage der Kaufinteressenten eine Antwort haben und alles vorweisen können, was der Käufer benötigt: vom Energieausweis bis zum Bauplan. Das gilt übrigens auch für den Kaufvertrag: Er muss alle getroffenen Vereinbarungen zwischen Verkäufer und Käufer widerspiegeln.

Besser: Es ist wichtig, sich die Zeit für die Vorbereitung zu nehmen und noch vor der ersten Besichtigung alle nötigen Dokumente zur Hand zu haben. Zudem sollte der Vertragsentwurf sorgfältig ausgearbeitet werden.

Fehler 6: Mangelnde Verhandlungsbereitschaft

Der Verkäufer legt den Preis der Immobilie fest, und das am besten so hoch wie möglich. Dennoch ist dieser keinesfalls in Stein gemeißelt. Es ist ein Irrglaube, zu meinen, bei einem Immobilienverkauf könne nicht gehandelt werden. Während Verkäufer gerne auf ihren Preisvorstellungen verharren wollen, erwarten Interessenten aber entsprechende Verhandlungsmöglichkeiten.

Besser: Beim Haus- oder Wohnungsverkauf sollte etwas Verhandlungsspielraum unbedingt mit eingeplant werden, bevor der potentielle Käufer verloren geht. Wer sich unsicher ist, kann einen Makler als Vermittler hinzuziehen.

Fehler 7: Blauäugigkeit

Bei einem Immobilienverkauf geht es um eine Menge Geld: Selbst wenn der Käufer noch so nett ist, ist es unerlässlich, einige wichtige Regeln einzuhalten. Sonst können böse Überraschungen eintreffen!

Besser: Vor dem Abschluss der Verhandlungen muss die Bonität des Kaufinteressenten unbedingt überprüft werden. Ein Notar ist lediglich für die Beurkundung des Vertrages, aber nicht für die Überprüfung der Vermögensverhältnisse des Käufers verantwortlich. Die Schlüssel des Objektes sollten erst ausgehändigt werden, sobald der komplette Kaufpreis bezahlt wurde. Sollten beide Vertragspartner eine andere Vorgehensweise wünschen, muss dies notariell festgehalten werden.

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In unserer Ratgeber-Serie finden Sie weitere Infos und Tipps zum Thema.

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