In der Gemeinde Haimhausen wird das Baugebiet „Nördlich des Amperberg“ erschlossen, geplante Fertigstellung Juni 2025, eine Bebaubarkeit ist somit erst ab der Fertigstellung der Erschließung möglich. Das Baugebiet umfasst 50 Parzellen. Die Bebauung ist mit Einzel- und Doppelhäusern, Stadthäusern und einem Parkstadl, sowie eine Gewerbefläche auf einer Gesamtfläche von rund 3,94 ha geplant. Im Parkstadl ist ein Angebot für Carsharing und Ladestationen vorgesehen. Auf der Gewerbefläche soll die Möglichkeit für gewerbliche bzw. betriebliche Nutzungen entwickelt werden, die im Einklang mit dem Wohnen und der Umgebung stehen. Es entstehen damit rund 28.350 m² Nettobauland. Zudem erhält das Areal einen großzügigen Spielplatz, einen Bürgerpark sowie ausreichend Durchgrünungsflächen.
Neubaugrundstück Doppelhaushälfte Baugebiet Nördlich des Amperberg NR 42
Franziskanerinnenweg 2,
85778 Haimhausen
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Infos
Vermarktungsart | Kaufen |
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Grundstücksfläche | 438 m2 |
Erschließung | Erschlossen |
Empfohlene Nutzung | Doppelhaus |
Grundflächenzahl (GRZ) | 0.4 |
Geschossflächenzahl (GFZ) | 0.8 |
Bebaubar nach | Bebauungsplan |
Verfügbar ab | 06/25 |
Kosten
Miete pro Jahr |
582.400 € |
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Provision | Nein |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Bundesland:
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Das geplante Baugebiet befindet sich im Norden des Gemeindegebiets Haimhausens und schließt im Süden und Osten an die vorhandene Bebauung an. Nördlich und westlich befinden sich bewaldete Flächen und anschließend der Mühlbach, welcher im weiteren Verlauf in die Amper mündet. Die Anbindung des Baugebiets ist im Süden über das Wohngebiet Am Amperberg zur Ortsmitte geplant. Der Untere Bründlweg westlich des Baugebiets befindet sich ca. 8 m tiefergelegen als die Erschließungsfläche.
Sonstige Angaben
Dem Kaufvertrag wird eine Bauverpflichtung dergestalt auferlegt, innerhalb von drei Jahren ab Kaufvertragsabschluss, frühestens innerhalb von drei Jahren ab der Möglichkeit der Bebauung, beginnen zu müssen und das Bauvorhaben innerhalb von fünf Jahren ab Kaufvertragsabschluss, frühestens innerhalb von fünf Jahren ab der Möglichkeit der Bebauung bezugsfertig zu errichten. Erlaubt sind drei Vollgeschosse, im Regelfall zwei Vollgeschosse+Dachgeschoss. Wo Flachdächer gestattet sind, ist das dritte Vollgeschoss als Staffelgeschoss mit 1,5m Rücksprung umlaufend auszuführen. Als Vollgeschosse gelten Kellergeschosse, deren Deckenunterkante im Mittel mindestens 1,20 m höher liegt als die natürliche oder festgelegte Geländeoberfläche. Aufgrund der genannten Schichtenwasserbildung wird von einer Versickerung des Oberflächen- und Niederschlagswassers abgeraten, daher wird im Zuge der Erschließung für jede Parzelle eine Zisterne mit Überlauf vorgesehen. Die Herstellung findet auf dem Grundstück statt und ist eine Bauherrenaufgabe. Die Kosten von ca. 13.000€ pro Zisterne sind daher dem Kaufpreis hinzuzurechnen.
Weitere Dokumente
a-textliche-festsetzungenb-planzeichnung