Dieses attraktive Baugrundstück im Ortskern von Wohlde bietet Ihnen eine großzügige Grundstücksfläche von ca. 1.792 m² und eröffnet vielfältige Möglichkeiten zur Verwirklichung Ihrer Wohnoder Gewerbeideen. Das Grundstück ist voll erschlossen und das ehemalige Wohnhaus sowie die Anbauten wurden bereits abgetragen, sodass Sie ungestört mit Ihrem Bauvorhaben beginnen können. Die leichte Hanglage verleiht dem Grundstück zusätzlichen Charme und ermöglicht eine ansprechende Gestaltung. Für dieses Gebiet ist kein Bebauungsplan (B-Plan) vorgesehen, weshalb der § 34 des Baugesetzbuches Anwendung findet. Dies bedeutet, dass die Art und das Maß der baulichen Nutzung sowie die Gestaltung des Gebäudes an die umliegenden Gebäude angepasst werden müssen. Diese Regelung eröffnet Ihnen die Möglichkeit, kreativ zu planen und dennoch im Einklang mit der bestehenden Nachbarschaft zu bauen. In der Umgebung finden Sie eine harmonische Mischung aus Einfamilienhäusern, Bungalows, stilvollen Jugendstilvillen sowie Mehrfamilienhäusern mit Satteldächern- und Walmdächern. In enger Abstimmung mit dem Bauamt kann das Gebäude mit anderthalb bis zwei Vollgeschossen errichtet werden. Diese architektonische Vielfalt schafft ein angenehmes Wohnumfeld. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine gewerbliche Nutzung in Betracht zu ziehen, was das Grundstück besonders interessant für Investoren und Unternehmer macht. Nutzen Sie diese einmalige Gelegenheit, um auf einem großzügigen Grundstück in Wohlde Ihre Wohn- oder Geschäftsideen zu realisieren! Bei weiteren Fragen oder zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Großzügiges erschlossenes Baugrundstück im Ortskern
24899 Wohlde
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Infos
Vermarktungsart | Kaufen |
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Grundstücksfläche | 1.792 m2 |
Erschließung | Erschlossen |
Bebaubar nach | wie Nachbarbebauung |
Verfügbar ab | sofort |
Kosten
Miete pro Jahr |
150.000 € |
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Provision |
3,57 Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 3,57 % auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Bundesland:
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Das angebotene Baugrundstück liegt im malerischen Ort Wohlde, einer idyllischen Gemeinde in der Treene-Eider-Sorge-Landschaft, zentral zwischen Nord- und Ostsee. Wohlde besticht durch seine ruhige, naturnahe Lage und bietet einen idealen Rückzugsort für alle, die das Leben auf dem Land inmitten grüner Weiten genießen möchten. Neben der ländlichen Idylle überzeugt Wohlde mit einer ausgezeichneten Anbindung an umliegende Städte und Gemeinden. Die großzügige Sportanlage, das Wohlder Freibad sowie die Treene bieten zahlreiche Freizeitmöglichkeiten. Eine Gastwirtschaft im Ort lädt zu geselligen Treffen ein, während ein reges kulturelles Dorftreiben das Leben in der Gemeinde bereichert. Die benachbarten Orte Seeth, Bergenhusen und Schwabstedt bieten eine gute Infrastruktur für den täglichen Bedarf. Größere Einkaufsund Freizeitmöglichkeiten sind in den nahegelegenen Städten Friedrichstadt, Husum, Schleswig und Kropp schnell erreichbar. Dieses Grundstück in Wohlde vereint die Vorteile einer naturnahen Lage mit der hervorragenden Erreichbarkeit wichtiger Infrastruktureinrichtungen. Es bietet somit eine ideale Grundlage, um Ihre Wohnträume in einer ruhigen, aber bestens angebundenen Umgebung zu verwirklichen.
Sonstige Angaben
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen nur unter Angabe Ihrer vollständigen Adressdaten ein Exposé übersenden können, vielen Dank. Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Die EuV Wohnen GmbH (Lizenznehmer der Engel & Völkers Residential GmbH) und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.