**Bieterverfahren** Das angebotene Grundstück in Gebelkofen/Obertraubling erstreckt sich über eine großzügige Fläche von 653 m² und befindet sich in einer ruhigen und naturnahen Lage, die gleichzeitig eine schnelle Anbindung an die Stadt Regensburg bietet. Das Grundstück ist vollständig erschlossen, was bedeutet, dass alle notwendigen Infrastrukturanschlüsse bereits vorhanden sind. So sind die Versorgungsleitungen für Wasser, Strom, Abwasser und Telekommunikation bereits bis zum Grundstück geführt und können unmittelbar genutzt werden. Die Lage des Grundstücks zeichnet sich durch eine hohe Lebensqualität aus, da es in einem ländlichen Umfeld eingebettet ist, ohne jedoch auf die Vorteile städtischer Annehmlichkeiten verzichten zu müssen. Die Nachbarschaft ist geprägt von einer Mischung aus landwirtschaftlich genutzten Flächen und einzelnen Wohnhäusern, wodurch eine angenehme Privatsphäre und eine ruhige Wohnatmosphäre gewährleistet sind. Ein weiterer Vorteil dieses Grundstücks ist, dass kein Bauzwang besteht. Dies bedeutet, dass Sie als Käufer die Flexibilität haben, das Grundstück nach Ihren eigenen Vorstellungen zu nutzen, ohne an eine sofortige Bebauung gebunden zu sein. Ob für eine spätere Bebauung, als Freizeitfläche oder zur langfristigen Kapitalanlage – die Nutzungsmöglichkeiten dieses Grundstücks sind vielfältig und bieten großes Potenzial. Mit der vollständigen Erschließung und der großzügigen Fläche haben Sie hier die Chance, ein individuelles Bauprojekt zu realisieren oder einfach die natürliche Umgebung zu genießen, ohne sofortigen Handlungsdruck. Das Grundstück eignet sich hervorragend für Familien, die auf der Suche nach einem ruhigen Rückzugsort sind, oder für Investoren, die langfristig in eine gut angebundene Region investieren möchten.
Attraktives Grundstück in Gebelkofen – 653 m² ohne Bauverpflichtung
93083 Obertraubling
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Infos
Vermarktungsart | Kaufen |
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Grundstücksfläche | 653 m2 |
Erschließung | Erschlossen |
Bebaubar nach | Bebauungsplan |
Kosten
Miete pro Jahr |
299.000 € |
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Provision |
3,57 % inkl. MwSt. |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Bundesland:
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Das Grundstück befindet sich in der Ortschaft Gebelkofen, einem Ortsteil der Gemeinde Obertraubling im Landkreis Regensburg. Diese ländliche Lage bietet eine perfekte Kombination aus Ruhe und Naturnähe, während gleichzeitig eine sehr gute Anbindung an die nahegelegene Stadt Regensburg besteht. Regensburg, bekannt für seine historische Altstadt und hohe Lebensqualität, ist in nur wenigen Autominuten erreichbar und bietet sämtliche infrastrukturellen Einrichtungen, die für den täglichen Bedarf notwendig sind – von Einkaufsmöglichkeiten über Schulen bis hin zu medizinischen Einrichtungen. Die Umgebung von Gebelkofen ist von einer idyllischen Landschaft geprägt, die zahlreiche Freizeitmöglichkeiten bietet. Wander- und Radwege verlaufen durch die Region und ermöglichen es, die Natur in vollen Zügen zu genießen. Gleichzeitig profitieren die Bewohner von der Nähe zur Autobahn A3, die eine schnelle Verbindung in alle Richtungen ermöglicht, sei es nach Regensburg, Straubing oder in die angrenzenden Regionen. Durch die Lage im ländlichen Raum genießen Sie hier eine hohe Lebensqualität mit einem sicheren und ruhigen Umfeld, während die Stadt Regensburg und ihre vielfältigen kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Angebote nur einen Katzensprung entfernt sind. Die gute Verkehrsanbindung sorgt dafür, dass sowohl Berufspendler als auch Familien von einer ausgezeichneten Lage profitieren, die sowohl die Nähe zur Natur als auch zu urbanen Annehmlichkeiten vereint.
Sonstige Angaben
Finanzierung und weitere Vorsorge: Die Finanzprofis der Wüstenrot beraten Sie gerne, wie Sie Ihr neues Traumhaus realisieren können. Wüstenrot bietet zusätzlich Finanzierungen an. Wir würden uns freuen, ihnen ein unverbindliches Angebot machen zu dürfen. Auf Ihren Wunsch können wir über die bestmögliche Finanzierungslösung sprechen, vergleichen die Konditionen und berechnen Ihnen ein optimales und günstiges Kreditangebot. Ein Immobilienmakler (oder Immobilienvermittler) fungiert als Mittelsperson zwischen Immobilienverkäufer und den verschiedenen Kaufinteressenten. Bei bautechnischen Fragen ziehen Sie bitte einen Architekten, Bauingenieur, Gutachter oder Bausachverständigen hinzu. Sämtliche Daten und Angaben stammen vom Verkäufer, eine Haftung kann deshalb nicht übernommen werden. Die Wohnflächen, sowie die Grundstücksflächen sind Circa-Angaben, diese können durch Vermessung eine geringfügige Differenz ausweisen. Die Pläne und Grundrisse sind nicht maßstabsgetreu und dienen lediglich der Orientierung. Der Makler-Vertrag mit mir, Lara Keck, Immobilien Bezirksleiterin, Wüstenrot Immobilien GmbH kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift eines entsprechenden Objektnachweises. Die Provision von insgesamt 3,57 % einschließlich Umsatzsteuer des Kaufpreises bei notariellem Vertragsabschluss ist verdient und fällig. Die Weitergabe dieses Exposés an Dritte ohne unsere Zustimmung löst gegebenenfalls Courtage- bzw. Schadensersatzansprüche aus. Im Übrigen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und Lara Keck, Immobilien Bezirksleiterin, Wüstenrot Immobilien GmbH. Bei ernsthaftem Interesse an einem Kauf möchte ich Sie bitten, mir Ihren Preisvorschlag bis spätestens zum 06.07.2025 zukommen zu lassen. Dies besprechen und formulieren wir gern gemeinsam mit dem Kunden. Natürlich stehen wir vor Abgabe des Gebotes auch mit weiteren Objektunterlagen, ggf. für einen Nachbesichtigungstermin und natürlich auch mit individueller Beratung – auch zur Finanzierung – zur Verfügung. Angebotspreis: Beim Bieterverfahren gibt es üblicherweise eine Mindestpreisanforderung des Verkäufers. Letztlich gilt: Der Kaufinteressent entscheidet allein, welches Angebot er abgeben möchte. Bei konkretem Ankaufsinteresse hat der Interessent folgende zwei Zielstellungen, die er bei seinem Gebot berücksichtigen sollte: Er will der Höchstbietende werden und gleichzeitig ein Gebot abgeben, das vom Verkäufer akzeptiert wird. Gebotsabgabe/Gebotsfrist: Bei Kaufinteresse kann der Interessent in einer festgelegten Frist über uns ein Gebot abgeben. Das Gebot ist nicht abschließend bindend, sollte aber ein wirkliches und ernsthaftes Kaufinteresse widerspiegeln! Der Eigentümer hat nach Ablauf der Bieterzeit die Möglichkeit, das Höchstgebot anzunehmen, abzulehnen oder auf dessen Grundlage weiterzuverhandeln. Im Zuge einer Abschlussverhandlung bieten wir dem Höchstbietenden gern die Wandlung seines Gebotes in ein bindendes Gebot in Verbindung mit einer Objektreservierung an. Deadline: 06.07.2025, 00:00 Uhr Kaufabschluss: Bei einer Einigung zwischen Verkäufer und Interessent kommt es zu einer notariellen Beurkundung eines Kaufvertrages. Zwischen der Einigung über das Gebot sowie dem Übergabetermin und der Beurkundung eines Kaufvertrages haben wir ausreichend Zeit, die Kaufpreisfinanzierung für den Interessenten zu sichern und einen Kaufvertrag abschlussreif vorzubereiten. Üblicherweise dauert diese Phase zwischen 7 und 10 Tagen. In dieser Zeit ist eine Objektreservierung empfehlenswert.