Angeboten wird ein 1.735 m² großes Grundstück ohne Bauträgerbindung. Das Grundstück befindet sich an einer unbefestigten Straße und ist überwiegend von Waldflächen umgeben. Der Roßkardt- und Karbuschssee liegen nicht weit entfernt. Die Bebaubarkeit des Grundstücks richtet sich nach § 34 BauGB. Eine positiv beschiedene Bauvoranfrage für den Bau eines Bungalows liegt bereits vor. Gas, Wasser und Strom liegen straßenseitig an.
Baugrundstück in idyllischer Lage mit viel Platz zur Entfaltung
15746 Groß Köris
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Infos
Vermarktungsart | Kaufen |
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Grundstücksfläche | 1.735 m2 |
Erschließung | Teilerschlossen |
Bebaubar nach | wie Nachbarbebauung |
Kosten
Miete pro Jahr |
179.000 € |
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Provision |
7,14% inkl. Mwst. |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Bundesland:
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Die Immobilie befindet sich in einer idyllischen Lage am Ortsrand von Groß Köris, einer Gemeinde im Landkreis Dahme-Spree des Landes Brandenburg. Der Ort liegt inmitten der Teupitzer Seenlandschaft und bietet damit vielfältige Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten. Der Karbuschsee ist vom Grundstück aus fußläufig erreichbar. Trotz der ländlichen Umgebung ist das Ortszentrum nur etwa fünf Fahrminuten entfernt. Kita, Schule und Ärzte sowie Restaurants und Einkaufsmöglichkeiten sind hier vorhanden. Ein Autobahnanschluss an die A 13 (Dresden-Berlin) ist in ca. 3,5 km erreichbar. Weiterhin verfügt Groß Köris über eine Regionalbahnverbindung Richtung Berlin, Eberswalde und Cottbus.
Sonstige Angaben
Alle Angaben basieren auf uns von dritter Seite überlassene Unterlagen. Eine Gewährleistung für Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen. Zur Verfügung gestellte Grundrisse sind unter Umständen nicht maßstabsgerecht und dienen lediglich der Veranschaulichung. Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, die dem Makler entgangene Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten. Weitere interessante Immobilienangebote finden Sie auf unserer Internetseite www.ibfeldt.de!