Dieses großzügige Grundstück mit einer Fläche von 4.287 m² bietet eine hervorragende Gelegenheit für den Neubau eines modernen Einfamilien- oder Mehrfamilienhauses – je nach gewünschtem Nutzungskonzept und vorbehaltlich der behördlichen Genehmigung. Die Größe und Zuschnitt des Grundstücks eröffnen vielseitige Möglichkeiten für zeitgemäßes, individuelles Wohnen in angenehmer Umgebung. Aktuell befindet sich auf dem Grundstück ein massiv gebautes Einfamilienhaus aus dem Jahr 1956. Es ist zuverlässig vermietet und bietet somit bis zur Umsetzung eines Neubauprojekts eine attraktive Einnahmequelle. Die derzeitige Bebauung umfasst zehn Zimmer, eine Küche, ein Tageslichtbad sowie ein separates WC. Ergänzt wird das Haus durch einen Gewölbekeller, eine Terrasse, einen Freisitz und mehrere Nebengebäude, darunter ein Gartenhaus, ein Geräteschuppen und ein Fahrradschuppen. Besonders hervorzuheben ist jedoch das enorme Entwicklungspotenzial des Grundstücks: Durch die Größe und die sensationelle Aussicht eignet es sich hervorragend für eine neue Bebauung – beispielsweise mit einem modernen Mehrgenerationenprojekt oder exklusiven Einfamilienhaus mit großzügigem Gartenanteil. Ob zur Eigennutzung oder als Kapitalanlage mit Zukunftsperspektive: Dieses Grundstück bietet die perfekte Basis für Ihr Neubauvorhaben in einer gewachsenen Wohnlage.
Bauträger aufgepasst: Großes Grundstück mit bestehendem Wohnhaus und möglicher Neubebauung.
72805 Lichtenstein
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Infos
Vermarktungsart | Kaufen |
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Grundstücksfläche | 4.287 m2 |
Kosten
Miete pro Jahr |
895.000 € |
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Provision |
jeweils 3,57 % inkl. MwSt. auf den beurkundeten Kaufpreis |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Bundesland:
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Das Wohnhaus mit großem Grundstück befindet sich im Ortsteil Unterhausen der Gemeinde Lichtenstein im Landkreis Reutlingen. Unterhausen liegt malerisch im Echaztal am Fuße der Schwäbischen Alb und bietet eine hohe Wohnqualität in naturnaher Umgebung. Die Gemeinde Lichtenstein verfügt über eine sehr gute Infrastruktur. Mehrere Allgemeinärzte, Zahnärzte sowie zwei Apotheken sind vor Ort ansässig. Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf sind ausreichend vorhanden, ebenso wie diverse Handwerksbetriebe. In Unterhausen gibt es Kindergärten und eine Grundschule; weiterführende Schulen wie Gymnasien und Realschulen können im nahegelegenen Pfullingen besucht werden. Die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist durch Buslinien gewährleistet, wodurch auch die etwa zehn Kilometer entfernte Kreisstadt Reutlingen gut erreichbar ist. (Gemeinde Lichtenstein) Die Umgebung lädt zu vielfältigen Freizeitaktivitäten ein. Die reizvolle Lage am Albtrauf bietet zahlreiche Wander- und Radwege, während Sehenswürdigkeiten wie das Schloss Lichtenstein und die Nebelhöhle attraktive Ausflugsziele darstellen. Sportstätten wie Frei- und Hallenbad, Sportplätze, Tennisanlagen und Skilifte ergänzen das Freizeitangebot und fördern ein aktives Gemeindeleben. Insgesamt zeichnet sich die Lage des Wohnhauses durch eine harmonische Kombination aus ruhigem Wohnen in naturnaher Umgebung und der Nähe zu wichtigen Einrichtungen des täglichen Bedarfs aus.
Sonstige Angaben
Da wir uns bei allen Angaben auf die Informationen Dritter stützen müssen, können wir keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Anfragen mit vollständiger Adressangabe und erreichbarer Handynummer bearbeiten können. Nachdem Ihre Anfrage per E-Mail bei uns eingegangen ist, werden wir uns mit Ihnen zur Abstimmung eines Besichtigungstermins in Verbindung setzen. Bitte nennen Sie deshalb in Ihrer E-Mail eine Tel.-Nr., unter der wir Sie sicher erreichen können. Widerrufsbelehrung für Verbraucher: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Königskinder Immobilien GmbH, Königstraße 62, 70173 Stuttgart, Tel: 0711 4005440, Fax: 0711 40054433, info@koenigskinder.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.