Die Doppelhaushälfte Dammbleiche 11 (Baujahr: 1922) befindet sich auf einem Grundstück mit einer Größe von ca. 387 m². Das Objekt mit ca. 125,60 m² Wohnfläche verfügt über eine Putzfassade mit einem Satteldach. Öffentliche Erschließungs- und Anliegerbeiträge für Maßnahmen, die bis heute ausgeführt wurden, sind bezahlt. Sollten für künftige Erweiterungen oder Änderungen von Erschließungsanlagen weitere Beträge gefordert werden, so sind diese von der Käuferpartei zu tragen. Im Erdgeschoss des Doppelhauses befinden sich ein Wohnzimmer mit Durchgang zum Essbereich, eine Küche, ein separates WC, ein Flur und eine Abstellmöglichkeit unter der Treppe. Im Anbau des Hauses sind eine Waschküche, ein darunterliegender Kellerraum und ein Heizungsraum vorhanden. Der hintere Teil des Anbaus (ca. 15 m²) wurde schätzungsweise in den 1970er Jahren erstellt. Hierzu sind keine Genehmigungsunterlagen oder detailliertere Informationen vorhanden. In der Wohnflächenberechnung taucht dieser Raum folglich nicht auf. Selbiges gilt für die vorhandene Terrassenüberdachung. Die Garage ist mit zwei Räumen im Obergeschoss des Hauses überbaut. Die Baugenehmigung liegt vor und wird Ihnen bei weitergehendem Interesse zusammen mit den weiteren Objektunterlagen zur Verfügung gestellt. Das Obergeschoss ist in ein Schlafzimmer, drei weiteres Zimmer, ein Badezimmer, einen Flur und einen Balkon unterteilt. Im Dachgeschoss, welches aktuell über eine Raumspartreppe erschlossen wird, befindet sich ein weiteres Zimmer. Der restliche Raum im Dachgeschoss ist nicht ausgebaut. Die genaue Aufteilung des Hauses kann den Grundrissen und dem virtuellen Objektrundgang entnommen werden.
Doppelhaushälfte mit Potenzial in Oldenburger Zentrumslage – Dammbleiche
26135 Oldenburg (Oldenburg)
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Infos
Haustyp | Doppelhaushaelfte |
---|---|
Wohnfläche ca. | 125 m2 |
Grundstücksfläche | 387 m2 |
Bezugsfrei ab | kurzfristig nach Vereinbarung |
Zimmer | 6 |
Kosten
Kaufpreis |
0 € |
---|---|
Provision | Nein |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Bundesland:
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Bausubstanz & Energieausweis
Baujahr | 1922 |
---|---|
Qualität der Austattung | Einfach |
Wesentliche Energieträger | Erdgas schwer |
Energieausweis | liegt vor |
Energieausweistyp | Bedarfsausweis |
Energieverbrauchskennwert | 345,0 kWh/(m²*a) |
Energieeffizienzklasse | H |
345,0
kWh/(m²*a)
Energieeffizienzklasse H
- A+
- A
- B
- C
- D
- E
- F
- G
- H
- 0
- 25
- 50
- 75
- 100
- 125
- 150
- 175
- 200
- 225
- >250
Beschreibung des Objekts
Ausstattung
Die Doppelhaushälfte befindet sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand, welcher dem Baujahr entspricht. Die Versorgungsleitungen sind ebenfalls in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Die Gasheizung des Objekts wurde 2016 erneuert. Das Badezimmer wurde 2018 modernisiert. Weitere nennenswerte Modernisierungsmaßnahmen wurden nicht durchgeführt. Aufgrund des Baujahres des Hauses kann eine Asbestbelastung einzelner Bauteile nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Der Zustand des Hauses kann dem virtuellen Objektrundgang entnommen werden. Gerne vereinbaren wir darüber hinaus einen gemeinsamen Besichtigungstermin. Im Rahmen einer umfangreichen Sanierung ist es ggf. notwendig Hausanschlüsse (Strom, Gas und Wasser) neu zu beantragen. Etwaige diesbezügliche Kosten sind durch die Käuferpartei zu tragen. Aktuell verläuft sich die Zuleitung des Strom-Hausanschlusses der angrenzenden Doppelhaushälfte Dammbleiche 9 durch das hier angebotene Objekt Dammbleiche 11. Der Eigentümer des Hauses Dammbleiche 9 ist bereits informiert und wird einen separaten Hausanschluss beantragen. Die Stilllegung der Zuleitung zum Hausanschluss Dammbleiche 9 im Objekt Dammbleiche 11 kann erst nach Herstellung des neuen Hausanschlusses Dammbleiche 9 erfolgen. Etwaige damit verbundene Kosten auf Seiten der Dammbleiche 11 sind ebenfalls durch die Käuferpartei zu tragen. Es wird auf §§ 27 ff. des niedersächsischen Nachbarschaftsgesetzes verwiesen. Demnach besteht für Grundstückseigentümer eine rechtsseitige Einfriedungspflicht (von der Straße aus betrachtet rechts), wonach sämtliche dahingehende Einfriedungskosten (Herstellung, Erneuerung, Instandsetzung, Instandhaltung) durch den jeweiligen Grundstückseigentümer zu übernehmen sind. In Absprache mit den Eigentümern des benachbarten Hauses Dammbleiche 13 beabsichtigen diese eine Einfriedung des Sichtbereichs der Terrasse durch einen Zaun auf eigene Kosten herzustellen. Die Einfriedung des rückwärtigen Grenzbereichs muss nach Verkauf durch die Käuferpartei erfolgen. Etwaige damit verbundene Kosten sind durch die Käuferpartei zu tragen. Die Art und Beschaffenheit der Einfriedung ist mit den rechtsseitigen Nachbarn (Dammbleiche 13) abzustimmen. Der Kontakt kann durch die GSG OLDENBURG hergestellt werden. Sofern beidseitig auf eine Einfriedung des rückwärtigen Grenzbereichs verzichtet wird, ist dies ebenfalls möglich. Die grundsätzlich bestehende rechtsseitige Einfriedungspflicht gem. §§ 27 ff. des niedersächsischen Nachbarschaftsgesetzes bleibt von den vorstehenden Ausführungen unberührt. Der vorliegende Energiebedarfsausweis beinhaltet folgende Angaben: Endenergiebedarf 315 kWh/(m²*a), Erdgas, Baujahr 1922, Energieeffizienzklasse H.
Lage
Die florierende Universitätsstadt Oldenburg gilt als wirtschaftliches und kulturelles Zentrum der Weser-Ems-Region. Mit ca. 175.000 Einwohnern zählt Oldenburg zu den drei größten Städten Niedersachsens. Abgesehen von der Carl-von-Ossietzky-Universität und den drei Fachhochschulen sind auch zahlreiche allgemeinbildende Schulen sowie Berufs- und Fachschulen vorhanden, was Oldenburg zum Bildungszentrum der Region macht. In dieser abwechslungsreichen und lebenswerten Stadt liegt die Doppelhaushälfte in exklusiver Wohnlage zwischen dem Küstenkanal und dem Oldenburger Schloss sowie der fußläufig zu erreichenden Innenstadt (ca. 500 m). Die Infrastruktur ist folglich sehr gut ausgeprägt. Alle wichtigen Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Apotheken, Kindergärten, verschiedene Schularten sowie Freizeit- und Naherholungseinrichtungen sind leicht zu erreichen. Außerdem ist eine gute Verkehrsanbindung vorhanden.
Sonstige Angaben
Der Verkauf erfolgt gegen Gebot. Das Mindestgebot beträgt 315.000,00 € und dient der Orientierung. Zur Gewährleistung eines sachgerechten Verfahrensablaufs ist Ihr schriftliches Gebot nebst Finanzierungsbestätigung bzw. Bonitätsnachweis sowie Angabe des Objektes und Ihrer Daten (Name, Kontaktdaten) in einem verschlossenen Umschlag abzugeben. Ihre verschlossenen Umschläge reichen Sie bitte ein bei: Rechtsanwälte & Notar Burkhard Weiss & Adolf Fugger Karlstraße 23 26123 Oldenburg Zwecks Zuordnung beschriften Sie Ihren Umschlag bitte wie folgt: Rechtsanwälte & Notar Burkhard Weiss & Adolf Fugger Betreff: GSG OLDENBURG - Gebotsverfahren Dammbleiche 11 Karlstraße 23 26123 Oldenburg Die Abgabe der Gebote erfolgt in einem verschlossenen Umschlag vorzugsweise persönlich an Mitarbeitende in der o. g. Rechtsanwaltskanzlei (MO – FR von 08:00 Uhr – 13:00 Uhr und 14:00 Uhr – 17:00 Uhr) oder per Post. Spätester Abgabezeitpunkt ist der 18. August 2025, 12:00 Uhr Eingang in der Kanzlei oder im Briefkasten der Kanzlei (auch bei Postversand). Nach Ablauf der Gebotsfrist erfolgt die Öffnung der Umschläge in den Räumlichkeiten der Rechtsanwaltspartnerschaft im Beisein eines Vertreters der GSG OLDENBURG. Die Öffnung wird protokolliert und Sie erhalten im Nachgang eine Übersicht der abgegebenen Gebote. Aus Gründen des Datenschutzes wird diese Übersicht anonymisiert und enthält nur Angaben über die abgegebenen Gebote, deren Höhe und die genaue Position Ihres Gebotes. Eine Verpflichtung zur Angebotsannahme besteht nicht, Nachverhandlungen bleiben vorbehalten. Die Erwerbskosten (Grunderwerbsteuer sowie Notar- und Grundbuchkosten) kommen zum Kaufpreis hinzu und sind vom Käufer neben dem Kaufpreis zu tragen. Eine Provision fällt darüber hinaus nicht an. Die Immobilie befindet sich im Leerstand, sodass der wirtschaftliche Übergang nach Vereinbarung kurzfristig erfolgen kann. Bei Änderung, Erweiterung und Ausbau des Gebäudes bzw. bei Nachrüstung von Anlagen und Gebäuden sind energetische Vorschriften und das geltende Baurecht zu berücksichtigen. Des Weiteren ist die geltende die anstehende Erhaltungssatzung der Stadt Oldenburg zu berücksichtigen. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter: https://www.oldenburg.de/startseite/leben-umwelt/planen-bauen/stadtplanung/staedtebau-und-stadtgestaltung/erhaltungssatzungen.html#:~:text=Die%20Stadt%20Oldenburg%20verfolgt%20mit%20der%20Aufstellung%20von,der%20Stadt%20f%C3%BCr%20Bewohner%20und%20Besucher%20zu%20bewahren. Sofern Ihrerseits noch Klärungsbedarf bzgl. der Vereinbarkeit Ihrer konkreten Sanierungsplanung mit den Zielen der anstehenden Erhaltungssatzung besteht, nennen wir Ihnen gerne einen Ansprechpartner bei der Stadt Oldenburg. Lageplan und Grundrisszeichnungen sind in diesem Exposé enthalten. Die Flächen der Grundrisse wurden mittels Laser-Lidar-Technologie erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer, Änderungen und Druckfehler vorbehalten. Änderungen und Maße sind vor Ort zu prüfen. Der Verkauf erfolgt in dem jetzigen Zustand unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Die Offerte ist freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf und Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Adresse
26135 Oldenburg (Oldenburg)
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