Grundstück mit Altbausubstanz in ruhiger Lage von Tornesch. ***FORDERN SIE GERNE DAS EXPOSÈ MIT OBJEKTANSCHRIFT ÜBER UNSERE HOMEPAGE AN! Das Grundstück ist mit einem Wohnaus mit Teilkeller (ca. 45 m²) und einer großen Garage bebaut. Das Wohnhaus hat eine Größe von ca. 117 m² und verfügt über 2 Küchen, 2 Bäder und einem Gäste-Wc. Es befindet sich eine alte Gasheizung im Kellergeschoss. Das Wohnhaus ist sanierungsbedürftig. Eine Bebauung ist nach § 34 BauGB möglich. Ein Neubau ist dier umliegenden Bebauung anzupassen und sich in Größe und Anordnung in die bestehende Umgebung einfügen. Es ist der Bau eines Einzelhauses oder Doppelhauses möglich (gem. telefonischer Auskunft Bauamt Tornesch) Die Abrisskosten trägt der Käufer. Die Straßenfront beträgt ca. 15 m.
Tornesch - Grundstück mit Altbausubstanz in ruhiger Lage
25436 Tornesch
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Infos
Vermarktungsart | Kaufen |
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Grundstücksfläche | 1.185 m2 |
Empfohlene Nutzung | Einfamilienhaus |
Bebaubar nach | wie Nachbarbebauung |
Verfügbar ab | nach Absprache |
Kosten
Miete pro Jahr |
258.000 € |
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Provision |
3,5 % Käufercourtage inkl. MwSt. Mit dem Verkäufer wurde ein Maklervertrag in gleicher Höhe vereinbart. |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Bundesland:
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Das Grundstück befindet sich in ruhiger und doch zentrumsnaher Lage von Tornesch. Das Zentrum und der Bahnhof ist fussläufig nach nur ca. 1 km erreicht. Die A23 ist nur ca. 4,5 km entfernt.
Sonstige Angaben
FORDERN SIE GERNE DAS EXPOSÈ ÜBER UNSERE HOMEPAGE AN! Alle Angaben nach Auskunft und Unterlagen des Auftraggebers, trotz aller Sorgfalt ohne Gewähr. Irrtümer sind vorbehalten. Das Exposé mit Anschrift der Immobilie können Sie direkt über unsere Homepage www.kriech-immobilien.de anfordern. Sollten Sie Fragen haben oder einen Besichtigungstermin wünschen, rufen Sie uns gerne an. GELDWÄSCHEGESETZ GwG: Als Immobilienmaklerunternehmen ist Kriech Immobilien e.K. nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1,2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Immobilienmakler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.