Ihre Unterlagen zu Ihrem Wohn-Riester

Ihre Unterlagen

Im März verschicken wir die Jahresunterlagen zu Ihrem Wohn-Riester Bausparvertrag. Sie erhalten mit diesem Schreiben:

  • Eine Bescheinigung nach §92 Einkommensteuergesetz (EStG)
    Die Bescheinigung ist für Ihre eigenen Unterlagen und gibt Ihnen einen Überblick über die geleisteten Altersvorsorgebeiträge, die staatlichen Zulagen und den Stand des geförderten Altersvorsorgevermögens. Außerdem informieren wir Sie über die Kosten und Zinsen nach §7 AltZertG*.
  • Einen Zulagenantrag
    Wenn Sie bereits einen Dauerzulagenantrag gestellt haben, melden wir Ihre Daten automatisch an die Zulagenstelle. Sie erhalten dann keinen Zulagenantrag.
  • Ein Kontrollblatt
    Das Kontrollblatt erhalten Sie nur, falls Sie bereits einen Dauerzulagenantrag gestellt haben. Auf dem Blatt sehen Sie, aufgrund welcher Daten wir die Zulage für Sie beantragt haben.
  • Einen Antrag auf Änderung zum Dauerzulagenantrag
    Falls sich persönliche Daten geändert haben (z. B. Familienstand, Geburt eines Kindes, Zulagenberechtigung), schicken Sie dieses Formular bitte entsprechend ausgefüllt und unterschrieben an uns zurück.

Kapitalentnahme aus Ihrem Wohn-Riester Bausparvertrag

Sie möchten Ihren Wüstenrot Wohn-Riester Bausparvertrag für eine wohnwirtschaftliche Maßnahme verwenden?
Hier finden Sie Informationen und Dokumente zur Wohn-Riester Entnahme.

Muster-Produktinformationsblätter für zertifizierte Riester-Verträge

Wenn Sie sich bereits im Vorfeld einer Beratung selbst über Riester-Verträge informieren wollen, stehen Ihnen sogenannte Muster-Produktinformationsblätter zur Verfügung.
Muster-Produktinformationsblätter

Fragen und Antworten zu Ihren Unterlagen zu Ihrem Wohn-Riester

Wann kommen meine Jahresunterlagen?

Wir senden Ihnen die Unterlagen im März zu.

Wann wird meine Zulage gutgeschrieben?

Sobald wir Ihren Zulagenantrag erhalten haben, melden wir diese Daten an die Zulagenstelle für Altersvorsorge (ZfA). Die ZfA prüft den Antrag und übermittelt uns das Prüfungsergebnis und die ermittelte Zulage.Wir schreiben die Zulage Ihrem Wohn-Riester Bausparvertrag gleich anschließend gut. Auf die Bearbeitungszeit bei der ZfA haben wir leider keinen Einfluss.

Haben Sie meine Daten elektronisch dem Finanzamt übermittelt?

Wenn uns Ihre Einwilligungserklärung für die elektronische Datenübermittlung ausgefüllt und unterschrieben vorliegt, melden wir die Daten jährlich an das Finanzamt.Im Kontrollfeld der Bescheinigung nach §92 Einkommensteuergesetz (EstG) haben Sie zusätzlich die Möglichkeit zu prüfen, welche Daten wir dem Finanzamt in den letzten zwei Jahren übermittelt haben. Das Feld finden Sie auf der letzten Seite der Bescheinigung.

Wieso wurde meine Zulage storniert / nicht oder nur zum Teil gutgeschrieben?

Den Grund finden Sie auf der Bescheinigung nach §92 Einkommensteuergesetz.

Muss ich die Bescheinigung nach §92 EstG der Steuererklärung beilegen?

Nein, wir übermitteln die Daten nur elektronisch an das Finanzamt.

* Fußnote

* Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen).

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