Vermeiden Sie diese Fehler beim Immobilienverkauf
Verkäufer wollen natürlich den bestmöglichen Preis für ihr Haus oder ihre Wohnung erzielen. Doch oftmals werden durch unüberlegte Handlungen Fehler begangen, die sich später deutlich im Kaufpreis bemerkbar machen. Eine überhöhte Preisvorstellung ist beispielsweise einer der häufigsten Fehler.
Im Folgenden haben wir 7 typische Fehler beim privaten Immobilienverkauf aufgelistet und geben Tipps, wie diese am besten vermieden werden können.
Fehler 1: Ein unüberlegter Anfang
Besser: Vorher genau informieren, Ziele festlegen, Unterlagen bereithalten und den Markt sondieren.
Fehler 2: Unehrlichkeit
Besser: Immer bei der Wahrheit bleiben. Denn Ehrlichkeit währt in manchen Lebensbereichen eben doch am längsten und schützt den Verkäufer vor langwierigen Gerichtsprozessen und hohen Folgekosten.
Fehler 3: Ein zu hoher Verkaufspreis
Besser: Eine Immobilie objektiv zu bewerten, ist eine schwierige Sache, da viele unterschiedliche Faktoren in die Wertermittlung mit einfließen. Daher ist es ratsam, diesen Schritt einem Sachverständigen zu überlassen, der zuverlässige Zahlen, Daten und Fakten liefern kann. Für einen günstigeren Preis kann man diesen auch einfach nur um Rat fragen, ob der eigens ermittelte Preis realistisch ist oder nicht.
Fehler 4: Vernachlässigung des Exposés
Besser: Die Immobilie sollte sowohl auf dem Papier als auch im Internet immer von der besten Seite gezeigt werden. Zahlreiche, gut belichtete und scharfe Innen- sowie Außenaufnahmen sind ein absolutes Muss. Dazu gehören ansprechende Texte, die alle wichtigen Informationen kurz und präzise auf den Punkt bringen. Doch das benötigt Zeit, Muße und einen guten Fotoapparat.
Fehler 5: Schlechte Vorbereitung
Besser: Es ist wichtig, sich die Zeit für die Vorbereitung zu nehmen und noch vor der ersten Besichtigung alle nötigen Dokumente zur Hand zu haben. Zudem sollte der Vertragsentwurf sorgfältig ausgearbeitet werden.
Fehler 6: Mangelnde Verhandlungsbereitschaft
Besser: Beim Haus- oder Wohnungsverkauf sollte etwas Verhandlungsspielraum unbedingt mit eingeplant werden, bevor der potentielle Käufer verloren geht. Wer sich unsicher ist, kann einen Makler als Vermittler hinzuziehen.
Fehler 7: Blauäugigkeit
Besser: Vor dem Abschluss der Verhandlungen muss die Bonität des Kaufinteressenten unbedingt überprüft werden. Ein Notar ist lediglich für die Beurkundung des Vertrages, aber nicht für die Überprüfung der Vermögensverhältnisse des Käufers verantwortlich. Die Schlüssel des Objektes sollten erst ausgehändigt werden, sobald der komplette Kaufpreis bezahlt wurde. Sollten beide Vertragspartner eine andere Vorgehensweise wünschen, muss dies notariell festgehalten werden.
Eine Immobilie verkaufen
In unserer Ratgeber-Serie finden Sie weitere Infos und Tipps zum Thema.
Wichtige Informationen
Bitte beachten Sie: Unsere Ratgeberartikel ersetzen keine Beratung durch einen Gutachter oder Juristen. Bei Unsicherheiten oder Fragen wenden Sie sich daher bitte immer persönlich an einen Fachanwalt oder Gutachter. Bei Fragen zu Finanzierungen, Bausparen oder Versicherungen stehen Ihnen unsere Berater natürlich jederzeit zur Verfügung. Bei Fragen rund um die Immobilienvermittlung und -verrentung stehen Ihnen unsere Immobilienexperten gerne zur Seite.
Chatten Sie mit uns
Unsere Chatzeiten:
Mo bis Do 9:00 Uhr - 19:00 Uhr
Fr 9:00 Uhr - 18:00 Uhr