Rechtliche Hinweise

Außergerichtliches Schlichtungsverfahren

Die Wüstenrot Bausparkasse AG nimmt am für Sie kostenlosen Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Bausparen des Verbandes der Privaten Bausparkassen e. V. zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen privaten Bausparkassen und Verbrauchern teil. Die Schlichtungsstelle ist als Verbraucherschlichtungsstelle gemäß § 14 Abs. 3 S. 1 UKlaG in Verbindung mit § 11 Abs. 1 FinSV anerkannt.

Ihre Möglichkeit, den Rechtsweg zu bestreiten, bleibt von der Inanspruchnahme des außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahrens unberührt.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle wie folgt:

Verband der Privaten Bausparkassen e. V.
Schlichtungsstelle
Postfach 30 30 79
10730 Berlin
Telefon: +49 30 59 00 91 500
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bausparen.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bausparen.de

Informationen zur Online-Streitbeilegung

Ihr Ansprechpartner:
Wüstenrot Bausparkasse AG
E-Mail: beschwerde@wuestenrot.de

Haben Sie Ihren Vertrag bei uns über das Internet abgeschlossen, dann können Sie auch die Europäische Online-Streitbeilegungsplattform für Verbraucherangelegenheiten nutzen.

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Urheberrecht

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Transparenzkodex

Transparenzkodex für Nachhaltigkeit im Vertrieb der Wüstenrot Bausparkasse AG

Als Wüstenrot Bausparkasse AG bieten wir Ihnen neben Bausparen und der Baufinanzierung ein umfangreiches Vorsorgepaket der Württembergische Versicherungs-Gruppe an.

Bei unseren Beratungen stehen Sie im Mittelpunkt. Unser Ziel ist es, für Sie die bestmögliche Lösung zu erarbeiten. Auf Basis Ihrer Wünsche und Pläne analysieren wir Ihren persönlichen Bedarf und beraten Sie individuell.

Mit jedem Verkauf und jeder Vermittlung übernehmen wir Verantwortung. Wir bringen Sie Ihrem Ziel näher. Sind uns aber auch unserer Verpflichtung für die Gesellschaft, die Natur und das finanzielle Ergebnis bewusst.

Mit unserer Unternehmensstrategie und unserer Unternehmenskultur schaffen wir ein Selbstverständnis gegenüber unseren Kunden für einen fairen, professionellen und nachhaltigen Vertrieb.

Unsere Außendienstorganisation hat unser Selbstverständnis und unsere Werte mit der Erklärung „Selbstverpflichtungserklärung des Außendienstes der Wüstenrot Bausparkasse“ übernommen.

Die Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor stärkt die Verbraucherinteressen und verpflichtet uns als Versicherungsvermittler (Art. 2 Ziffer 11 der Verordnung (EU) 2019/2088), Aspekte der Nachhaltigkeit bei der Beratung zu veröffentlichen und Ihnen transparent zu machen.

Im Einzelnen:

  • Für die W&W-Gruppe - und damit auch für die Wüstenrot Bausparkasse AG - bedeutet Nachhaltigkeit, so zu handeln, dass sowohl heutige als auch nachfolgende Generationen lebenswerte Bedingungen vorfinden. Unser Verständnis einer nachhaltigen Entwicklung ist im Nachhaltigkeitsleitbild der W&W-Gruppe verankert.

  • Die Wüstenrot Bausparkasse AG vermittelt Versicherungsanlageprodukte für die Württembergische Lebensversicherung AG, die, wie die Wüstenrot Bausparkasse AG, zur W&W-Gruppe gehört. Auf der Internetseite der Württembergische Versicherung AG (www.wuerttembergische.de) werden alle erforderlichen vorvertraglichen Produktinformationen zu den nachhaltigen Versicherungsanlageprodukten der Württembergische Lebensversicherung AG veröffentlicht.

  • Bei der Kundenberatung zu Versicherungsanlagen beziehen wir neben den relevanten finanziellen Risiken auch die produktspezifisch relevanten Nachhaltigkeitsrisiken ein, die in maßgeblicher Weise erhebliche negative Auswirkungen auf die Rendite einer Investition haben. Im Rahmen unserer umfangreichen Beratungsleistungen legen wir die Informationen zu den Auswirkungen der relevanten Nachhaltigkeitsrisiken aus den vorvertraglichen Informationen offen.

  • Wir schulen unsere Vermittler zu nachhaltiger Beratung und nachhaltigen Versicherungsanlageprodukten. Die Wünsche unserer Kunden werden entsprechend einem ganzheitlichen Beratungsansatz erhoben. Wir berücksichtigen damit die Kundenpräferenzen. Durch die Nutzung von in den Beratungsprozess integrierten Beratungsprotokollen wird der Kundenwunsch dokumentiert. Insbesondere zu beratungsintensiven Produkten, wie z.B. nachhaltigen Versicherungsanlageprodukten, wird sichergestellt, dass dahingehend aufgeklärt wird, wie sich eventuelle Nachhaltigkeitsrisiken negativ auf die Rendite auswirken könnten.

  • Unser Vergütungssystem der Vermittler im selbständigen Außendienst setzt keine Fehlanreize mit Blick auf die Beratung zu nachhaltigen Produkten. Die Provisionen fallen nicht unterschiedlich hoch aus, unabhängig davon, ob das empfohlene Versicherungsanlageprodukt Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt oder nicht.

  • Beim Aufbau von Kundenbeziehungen bzw. in der Beratungsleistung für unsere Kunden gehen wir mit angemessener Sorgfalt vor. Dabei ist sicherzustellen, dass der Kunde die Informationen erhält, die er für eine vernünftige ggfs. auch nachhaltige Entscheidungsfindung benötigt. Ein verantwortungsvoller Vertrieb fördert damit auch die Kundenzufriedenheit.


Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Versicherungsberatung

  • Wir berücksichtigen im Rahmen der Versicherungsberatung insbesondere bei der Beratung von Versicherungsanlageprodukten, die durch die Württembergische Lebensversicherung AG als produktgebender Finanzmarktteilnehmer bereitgestellt werden, die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (Principal Adverse Impacts, PAI) auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei Nachhaltigkeitsfaktoren handelt es sich um Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Die PAI werden durch Indikatoren ausgedrückt. Der europäische Gesetzgeber hat diese abschließend definiert (siehe hierzu: Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang I).

  • Wir beraten Sie im Rahmen der Geeignetheitsprüfung auch entsprechend ihrer Nachhaltigkeitspräferenzen mittels der Konzern-Beratungssoftware. Wünschen Sie die Berücksichtigung ausgewählter PAI-Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, dann machen wir die Berücksichtigung dieser Indikatoren in den verschiedenen Anlageoptionen zum Bestandteil unserer Beratung.

  • Die Württembergische Lebensversicherung AG und ihre Produktpartner erstellen Erklärungen zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Dabei stellen Sie derzeit vor allem qualitative Informationen zur Verfügung, inwiefern die Nachhaltigkeitsindikatoren der Offenlegungsverordnung berücksichtigt werden. Erklärungen, die auch eine quantitative Bewertung der Nachhaltigkeitsindikatoren beinhalten, werden in der ersten Hälfte des Jahres 2023 veröffentlicht werden.

Transparenzkodex für Nachhaltigkeit für selbständige Handelsvertreter der Wüstenrot Bausparkasse AG

Als Vermittler biete ich Ihnen neben Bausparen und der Baufinanzierung ein umfangreiches Vorsorgepaket an.

Bei meinen Beratungen stehen Sie als Kunde im Mittelpunkt. Mein Ziel ist es, für Sie die bestmögliche Lösung zu erarbeiten. Auf Basis Ihrer Wünsche und Pläne analysiere ich Ihren persönlichen Bedarf und berate Sie individuell.

Mit jedem Verkauf und jeder Vermittlung übernehme ich Verantwortung. Ich bringe Sie Ihrem Ziel näher. Bin mir aber auch meiner Verpflichtung für die Gesellschaft, die Natur und das finanzielle Ergebnis bewusst.

Ich habe mich dem Selbstverständnis und den Werten der Wüstenrot Bausparkasse AG mit der Erklärung „Selbstverpflichtungserklärung des Außendienstes der Wüstenrot Bausparkasse“ verpflichtet.

Mit ihrer Unternehmensstrategie und ihrer Unternehmenskultur schafft die Wüstenrot Bausparkasse AG ein Selbstverständnis gegenüber ihren Kunden für einen fairen, professionellen und nachhaltigen Vertrieb.

Die Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor stärkt die Verbraucherinteressen und verpflichtet uns als Versicherungsvermittler (Art. 2 Ziffer 11 der Verordnung (EU) 2019/2088), Aspekte der Nachhaltigkeit bei der Beratung zu veröffentlichen und Ihnen transparent zu machen.

Im Einzelnen:

  • Nachhaltigkeit bedeutet, so zu handeln, dass sowohl heutige als auch nachfolgende Generationen lebenswerte Bedingungen vorfinden. Das Verständnis einer nachhaltigen Entwicklung ist im Nachhaltigkeitsleitbild der W&W-Gruppe verankert.

  • Als Vermittler der Wüstenrot Bausparkasse AG vermittle ich Versicherungsanlageprodukte für die Württembergische Lebensversicherung AG, die, wie die Wüstenrot Bausparkasse AG, zur W&W-Gruppe gehört. Auf der Internetseite der Württembergische Versicherung AG (www.wuerttembergische.de) werden alle erforderlichen vorvertraglichen Produktinformationen zu den nachhaltigen Versicherungsanlageprodukten der Württembergische Lebensversicherung AG veröffentlicht.

  • Bei der Kundenberatung zu Versicherungsanlagen beziehe ich neben den relevanten finanziellen Risiken auch die produktspezifisch relevanten Nachhaltigkeitsrisiken ein, die in maßgeblicher Weise erhebliche negative Auswirkungen auf die Rendite einer Investition haben. Im Rahmen meiner umfangreichen Beratungsleistungen lege ich die Informationen zu den Auswirkungen der relevanten Nachhaltigkeitsrisiken aus den vorvertraglichen Informationen offen.

  • Ich bilde mich regelmäßig zu nachhaltiger Beratung und nachhaltigen Versicherungsanlageprodukten weiter. Kundenwünsche werde ich in meinen ganzheitlichen Beratungsansatz entsprechend einbeziehen. Ich berücksichtige damit individuelle Kundenpräferenzen. Durch die Nutzung von in den Beratungsprozess integrierten Beratungsprotokollen wird Ihr Kundenwunsch dokumentiert. Insbesondere zu beratungsintensiven Produkten, wie z.B. nachhaltigen Versicherungsanlageprodukten, wird sichergestellt, dass dahingehend aufgeklärt wird, wie sich eventuelle Nachhaltigkeitsrisiken negativ auf die Rendite auswirken könnten.

  • Für meine Vermittlungsleistung erhalte ich als Vergütung Provisionen. Diese fallen nicht unterschiedlich hoch aus, unabhängig davon, ob das empfohlene Versicherungsanlageprodukt Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt oder nicht. Durch dieses Vergütungssystem werden keine Fehlanreize mit Blick auf die Beratung zu nachhaltigen Produkten gesetzt.

  • Beim Aufbau von Kundenbeziehungen bzw. in der Beratungsleistung für meine Kunden gehe ich mit angemessener Sorgfalt vor. Dabei möchte ich als Vermittler zusammen mit der Wüstenrot Bausparkasse AG sicherstellen, dass Sie als Kunde die Informationen erhalten, die Sie für eine vernünftige ggfs. auch nachhaltige Entscheidungsfindung benötigen. Ein verantwortungsvoller und nachhaltiger Vertrieb fördert damit auch Ihre Kundenzufriedenheit.


Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Versicherungsberatung

  • Ich berücksichtige im Rahmen der Versicherungsberatung insbesondere bei der Beratung von Versicherungsanlageprodukten, die durch die Württembergische Lebensversicherung AG als produktgebender Finanzmarktteilnehmer bereitgestellt werden, die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (Principal Adverse Impacts, PAI) auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei Nachhaltigkeitsfaktoren handelt es sich um Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Die PAI werden durch Indikatoren ausgedrückt. Der europäische Gesetzgeber hat diese abschließend definiert (siehe hierzu: Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang I).

  • Ich berate Sie im Rahmen der Geeignetheitsprüfung auch entsprechend ihrer Nachhaltigkeitspräferenzen mittels der Konzern-Beratungssoftware. Wünschen Sie die Berücksichtigung ausgewählter PAI-Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, dann mache ich die Berücksichtigung dieser Indikatoren in den verschiedenen Anlageoptionen zum Bestandteil unserer Beratung.

  • Die Württembergische Lebensversicherung AG und ihre Produktpartner erstellen Erklärungen zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Dabei stellen Sie derzeit vor allem qualitative Informationen zur Verfügung, inwiefern die Nachhaltigkeitsindikatoren der Offenlegungsverordnung berücksichtigt werden. Erklärungen, die auch eine quantitative Bewertung der Nachhaltigkeitsindikatoren beinhalten, werden in der ersten Hälfte des Jahres 2023 veröffentlicht werden.


Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung

  • Ich berücksichtige im Rahmen der Anlageberatung (Investmentfonds in Form von Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAWs) und alternativen Investmentfonds (AIFs)) die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (Principal Adverse Impacts, PAI) auf Nachhaltigkeitsfaktoren.

  • Wünschen Sie aufgrund ihrer Nachhaltigkeitspräferenzen die Berücksichtigung ausgewählter (PAI-)Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, dann mache ich die Berücksichtigung dieser Indikatoren zum Bestandteil unserer Anlageberatung.

  • Derzeit stellen die Kapitalverwaltungsgesellschaften vor allem qualitative Informationen zur Verfügung, inwiefern die Nachhaltigkeitsindikatoren der Offenlegungsverordnung berücksichtigt werden. Erklärungen, die auch eine quantitative Bewertung der Nachhaltigkeitsindikatoren beinhalten, werden in der ersten Hälfte des Jahres 2023 veröffentlicht werden.

Pflichtveröffentlichungen

Alle Pflichtveröffentlichungen der Wüstenrot Bausparkasse AG finden Sie hier.

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