Die Bebauung umfasst ca. 95% der Grundstücksflächen. Direkt nordöstlich anschließend befindet sich ein steiler Hang auf öffentlichem Grundstück. Die aufstehenden Gebäude befinden sich in einem sehr maroden Bauzustand. Aufgrund der damit verbundenen Einsturzgefahr ist eine Begehung der Gebäude nicht möglich. Die Bausubstanz muss aufgrund der Bauschäden mittelfristig abgerissen werden, um Gefahren für Leib und Leben und die öffentliche Sicherheit abzuwenden. Zu den allgemeinen Verfahrensweisen vor einem Abriss sind hier zusätzlich zu klären: Klärung des Grenzverlaufs des giebelseits angrenzenden Nachbargrundstücks mit der Hausnummer 99 und statische Auswirkungen eines Abrisses auf das Nachbarhaus, Klärung zur notwendigen Hangsicherung.
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Infos
| Vermarktungsart | Kaufen |
|---|---|
| Grundstücksfläche | 269 m2 |
Kosten
| Miete pro Jahr |
7.000 € |
|---|---|
| Provision | Nein |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Sonstige Angaben
Ein Kurzexposé zur Liegenschaft ist als PDF-Datei beigefügt.
Ihre Fragen richten Sie bitte ausschließlich elektronisch an den Anbieter. Geben Sie Ihre vollständigen Kontaktdaten (auch die Meldeadresse) an.
Besuchen sie und auch im Internet unter https://bau-verkehr.thueringen.de/bau/liegenschaften/grunstuecksverkehr
Besichtigung
Aufgrund der Gefahren, die von der Bausubstanz und den Giftpflanzen ausgehen, werden keine Besichtigungen ermöglicht. Jeder Interessierte kann die Liegenschaft jedoch von der Straße aus in Augenschein nehmen. Bitte verlassen Sie hierbei keine öffentlichen Flächen.
Ihr Kaufgebot
Kaufgebote sind schriftlich auf dem Postweg oder per EMail an das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Referat 27 Liegenschaften,
Postfach 900454, 99107 Erfurt zu senden und müssen folgende Angaben
und Unterlagen enthalten:
- vollständiger Name des Bieters (bei Bietergemeinschaften aller Mitglieder, bei juristischen Person mit Darlegung der Rechtsverhältnisses und der Vertretungsberechtigung)
- vollständige Kontaktdaten des Bieters (aktuelle Meldeadresse bzw. Geschäftssitz, Erreichbarkeit per Telefon und EMail)
- Bezeichnung der Liegenschaft für die das Gebot abgegeben wird
- Benennung einer konkreten Gebotshöhe (nicht gewertet werden: Gebotsspannen z.B. "von bis" Gebote, unbestimmte Gebotshöhen, z.B. ein bestimmter Betrag über dem unbekannten Höchstgebot, befristete Angebote)
- angedachte Verwendung der Liegenschaft
- Identitätsnachweis (Vorlage von Kopien amtlicher Lichtbildausweise der
Bieter)
- Nachweis der Kaufpreisfinanzierung (bevorzugt durch Bestätigung einer
europäischen Bank)
Das Kaufgebot muss eigenhändig unterschrieben sein. Mit der Angebotsabgabe erklärt sich der Bieter mit den Rahmenbedingungen des Angebotsaufrufs, wie in der Verkaufsveröffentlichung und dem Liegenschaftsexposé ausgewiesen, einverstanden und erkennt diese an.