Vielen Dank für Ihr Interesse an dem oben genannten Grundstück, welches sich im Stadtteil von Neusäß, nämlich in Westheim befindet.
Das Grundstück hat eine Größe von 401 qm und wäre mit einem Einfamilienhaus bebaubar.
Art und Umfang der Bebauung müsste man mit den Baubehörden entsprechend abstimmen.
Das Grundstück ist frei und ohne Altbestand.
Grundstück ist erschlossen.
Nähere weitere Informationen zu Lage erhalten Sie direkt über KRESTA Immobilien, am besten im Rahmen eines persönlichen Gesprächs.
Grundstück für Einfamilienhaus in Neusäß-Westheim
86356 Neusäß
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Infos
| Vermarktungsart | Kaufen |
|---|---|
| Grundstücksfläche | 401 m2 |
| Erschließung | Erschlossen |
| Empfohlene Nutzung | Einfamilienhaus |
| Bebaubar nach | Bebauungsplan |
| Verfügbar ab | sofort |
Kosten
| Miete pro Jahr |
369.000 € |
|---|---|
| Provision |
2,38 Die Maklercourtage ist mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages an die Firma KRESTA Immobilien fällig |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Das hier zum Verkauf stehende Grundstück befindet sich in Neusäß/Westheim. Neusäß ist eine sehr begehrte Stadt mit über 22600 Einwohnern im Landkreis Augsburg. Sie grenzt unmittelbar an den Westrand der Stadt Augsburg und besticht durch eine ausgezeichnete Infrastruktur, dem großen Angebot an Freizeitaktivitäten sowie den Naherholungsmöglichkeiten (z.B. westliche Wälder).
Die B300, die B17 sowie die Autobahn A8 sind jeweils in wenigen Minuten erreichbar.
Auch das Universitätsklinikum(ca. 3 Km) und das Zentrum von Augsburg sind nur wenige Kilometer entfernt.
Sonstige Angaben
Alle Angaben und Informationen wurden sorgfältig recherchiert.. Eine Haftung für Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Das Angebot stellt lediglich eine unverbindliche Vorabinformation zur groben Orientierung dar. Als Rechtsgrundlage dient allein der notarielle Kaufvertrag. Irrtümer und Zwischenvermittlung bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Beim Beispielfoto handelt es sich um eine exemplarische Darstellung einer Bebauung, welche immer mit den Baubehörden abgestimmt werden muss.