Baugrundstücke im Neubaugebiet "Rheinstraße" Die insgesamt 7 voll erschlossene Baugrundstücke sind bebaubar mit einem freistehenden Einfamilienhaus. Einzelne Grundstücke können bei entsprechender Grundstückteilung mit einer Doppelhaushälfte bebaut werden. Die Grundstücksgrößen variieren von ca. 512 m² bis ca. 609 m². Der Grundstückspreis beträgt 355,- €/m². Für die Bebauung maßgeblich ist die Einfügung des Bauvorhabens in die Bauweise der näheren Umgebung (siehe § 34 BauGB). Die Erschließung der Grundstücke ist gesichert. Die Kosten der Erschließung sind im Kaufpreis enthalten. Der Verkauf erfolgt provisionsfrei. Verfügbarkeit auf Anfrage. Für weiterreichende Informationen und Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

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Infos
Vermarktungsart | Kaufen |
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Grundstücksfläche | 512 m2 |
Erschließung | Erschlossen |
Empfohlene Nutzung | Doppelhaus, Einfamilienhaus |
Bebaubar nach | wie Nachbarbebauung |
Verfügbar ab | ab sofort |
Kosten
Miete pro Jahr |
181.760 € |
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Provision | Nein |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Bundesland:
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Lindlar ist eine Gemeinde mit ca. 22.300 Einwohnern inmitten des Naturparks Bergisches Land und liegt ca. 30 km von Köln entfernt. Die Baugrundstücke befinden sich unweit vom Ortskern Lindlars entfernt und bieten eine schöne Aussicht ins Bergische Land. Alle Einrichtungen des täglichen Bedarfs sind in wenigen Minuten zu erreichen. Auch die Gemeindeverwaltung und das Ärztehaus befinden sich nur wenige Minuten vom Baugebiet entfernt. Zwei Grundschulen, eine Förderschule sowie Haupt- und Realschule und ein Gymnasium im Ort garantieren kurze Schulwege. Durch die Vielzahl an Freizeitaktivitäten direkt in Lindlar und den umliegenden Ortsteilen ist ein hoher Freizeit- und Erholungswert gegeben.
Sonstige Angaben
In der Erschließung des Baugebietes ist keine Wärmeversorgung vorgesehen. Die Grundstückserwerber entscheiden frei über die eigene Wärmeversorgung. Die Stichstraße zu den Grundstücken wird als Privatstraße deklariert. Die Grundstückerwerber werden somit anteilige Eigentümer dieser Straße. In den notariellen Kaufverträgen wird eine Bauverpflichtung innerhalb von 5 Jahren festgeschrieben; die Eigennutzung ist verpflichtend. Ein Baubeginn ist ab Juli 2023 möglich.