Es handelt sich hierbei um ein 678 m² großes Baugrundstück (Nr. 611/Flurkarte) in Oberkrämer OT Bötzow. Das Grundstück sticht mit seiner besonderen Lage hervor.
* Das Grundstück ist vorzugsweise mit einem Bungalow zu bebauen *
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Infos
| Vermarktungsart | Kaufen |
|---|---|
| Grundstücksfläche | 678 m2 |
| Erschließung | Teilerschlossen |
| Bebaubar nach | wie Nachbarbebauung |
| Verfügbar ab | sofort |
Kosten
| Miete pro Jahr |
200.000 € |
|---|---|
| Provision |
7.140 |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Das hier angebotene Objekt befindet sich in der Gemeinde
Oberkrämer OT Bötzow. Diese gehört zum Landkreis
Oberhavelland.
Innerhalb von 5 Autominuten finden Sie diverse Geschäfte,
Gasthöfe, ein Ärztehaus, die Grundschule, Sportplatz/ Verein,
Schwimmbad und vieles mehr.
Eine Busanbindung befindet sich in Sichtweite! Busanbindungen
nach Spandau, Falkensee, Hennigsdorf und Nauen sind
vorhanden. Nähere Informationen zur Umgebung finden Sie auf
der Homepage der Gemeinde Oberkrämer.
Infrastruktur:
Apotheke, Lebensmittelgeschäfte, Restaurants, div. medizinische
Versorgungseinrichtungen, Kita, Grundschule, Öffentliche
Verkehrsmittel und div. Fachgeschäfte sind fußläufig oder in
wenigen Minuten mit dem Fahrrad oder Auto zu erreichen.
Sonstige Angaben
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Gerne stehen wir ihnen für Fragen oder zusätzlichen
Informationen zu Verfügung.
Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von AARON Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.