Zum Verkauf steht ein 421,25 m² großes Grundstück im neuen Baugebiet „Nördlich des Amperbergs“. Der Kaufpreis ergibt sich aus 396m² Bauland zu 1.100€/m² und 25,25m² Weganteil am Privatweg zu 600€/m² zzgl. einmalig 13.000€ für die bereits installierte Zisterne. Das Grundstück kann mit einer Doppelhaushälfte bebaut werden und liegt absolut ruhig und sonnig.
Es ist eine Bebauung mit drei Vollgeschossen (KG, EG, OG, DG) möglich. Bei der Standortwahl für die Garage können Sie im Rahmen des Bebauungsplans noch mitgestalten. Auch ein Wintergarten und Balkon ist möglich.
Das Baugebiet umfasst 50 Parzellen, von denen bereits einige reserviert sind.
Die momentan laufende Erschließung wird voraussichtlich im Juni 2025 abgeschlossen sein.
Nach Beendigung der Erschließung kann sofort mit dem Bau begonnen werden.
Neubaugrundstück Doppelhaushälfte Baugebiet Nördlich des Amperberg NR 40
Franziskanerinnenweg 8,
85778 Haimhausen
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Infos
| Vermarktungsart | Kaufen |
|---|---|
| Grundstücksfläche | 396 m2 |
| Erschließung | Erschlossen |
| Empfohlene Nutzung | Doppelhaus |
| Grundflächenzahl (GRZ) | 0.4 |
| Geschossflächenzahl (GFZ) | 0.8 |
| Bebaubar nach | Bebauungsplan |
| Verfügbar ab | 06/25 |
Kosten
| Miete pro Jahr |
463.750 € |
|---|---|
| Provision | Nein |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Das geplante Baugebiet befindet sich im Norden des Gemeindegebiets Haimhausens und schließt im Süden und Osten an die vorhandene Bebauung an. Nördlich und westlich befinden sich bewaldete Flächen und anschließend der Mühlbach, welcher im weiteren Verlauf in die Amper mündet. Die Anbindung des Baugebiets ist im Süden über das Wohngebiet Am Amperberg zur Ortsmitte geplant. Der Untere Bründlweg westlich des Baugebiets befindet sich ca. 8 m tiefergelegen als die Erschließungsfläche.
Sonstige Angaben
Dem Kaufvertrag wird eine Bauverpflichtung dergestalt auferlegt, innerhalb von drei Jahren ab Kaufvertragsabschluss, frühestens innerhalb von drei Jahren ab der Möglichkeit der Bebauung, beginnen zu müssen und das Bauvorhaben innerhalb von fünf Jahren ab Kaufvertragsabschluss, frühestens innerhalb von fünf Jahren ab der Möglichkeit der Bebauung bezugsfertig zu errichten.
Erlaubt sind drei Vollgeschosse, im Regelfall zwei Vollgeschosse+Dachgeschoss. Wo Flachdächer gestattet sind, ist das dritte Vollgeschoss als Staffelgeschoss mit 1,5m Rücksprung umlaufend auszuführen. Als Vollgeschosse gelten Kellergeschosse, deren Deckenunterkante im Mittel mindestens 1,20 m höher liegt als die natürliche oder festgelegte Geländeoberfläche. Aufgrund der genannten Schichtenwasserbildung wird von einer Versickerung des Oberflächen- und Niederschlagswassers abgeraten, daher wird im Zuge der Erschließung für jede Parzelle eine Zisterne mit Überlauf vorgesehen. Die Herstellung findet auf dem Grundstück statt und ist eine Bauherrenaufgabe. Die Kosten von ca. 13.000€ pro Zisterne sind daher dem Kaufpreis hinzuzurechnen.
Weitere Dokumente
a-textliche-festsetzungenb-planzeichnung
Haimhausen Amperberg Musterkau
Haimhausen Dbk. Privatwege Amp