Nachbargrundstück in schöner Lage.
Bauantrag muss gestellt werden.
Schöner Bauplatz in Top Lage
66879 Steinwenden
Die vollständige Adresse der Immobilie erhalten Sie vom Anbieter.
Auf Karte anzeigen
Die vollständige Adresse der Immobilie erhalten Sie vom Anbieter.
Finanzierungszertifikat
In nur zwei Minuten zu Ihrem persönlichen Finanzierungszertifkat.
Infos
| Vermarktungsart | Kaufen |
|---|---|
| Grundstücksfläche | 1.194 m2 |
| Erschließung | Unerschlossen |
| Bebaubar nach | wie Nachbarbebauung |
Kosten
| Miete pro Jahr |
150.000 € |
|---|---|
| Provision |
3,57 % inkl. MwSt. |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Steinwenden liegt am Übergangsbereich vom Landstuhler Bruch
ins Nordpfälzer Bergland. Die Gemeinde gliedert sich in die
Ortsteile Steinwenden, Obermohr und Weltersbach.
Mitten durch Steinwenden verläuft in Ost-West-Richtung der
Mohrbach. Am östlichen Siedlungsrand nimmt er von rechts den
Schwanderbach auf. Innerhalb von Obermohr mündet – ebenfalls
von rechts – der Reuschbach in den Mohrbach. Im äußersten
Osten bildet der Miesenbach die Grenze zu
Ramstein-Miesenbach.
Obermohr wurde bereits im Jahr 987 erstmals urkundlich
erwähnt, Steinwenden im Jahr 1180 und Weltersbach im Jahr
1328. Von 1559 bis 1592 gehörte Steinwenden zu Pfalz-Lautern,
anschließend bis Ende des 18. Jahrhunderts zur Kurpfalz. Die
drei Orte unterstanden innerhalb letzterer dem Oberamt Lautern,
Obermohr und Weltersbach waren dem Gericht Ramstein
zugeordnet, Steinwenden bildete ein eigenes Gericht, zu dem
ebenso die Dörfer Kottweiler, Mackenbach, Miesenbach und
Schwandheim gehörten.[2]
Sonstige Angaben
Wir als Immobiliendienstleister sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet die Identität unserer Kunden festzustellen und zu überprüfen. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem mündlichen oder schriftlichen Maklervertrag zu erfüllen. Um zu verhindern, dass Gewinne aus Straftaten in Umlauf gebracht werden, gibt es das sogenannte Geldwäschegesetz (GwG). Neben Banken, Versicherungen, Treuhändern, Anwälten und Steuerberatern gehören auch Immobiliendienstleister zu den Verpflichteten des GwG und müssen die Sorgfaltspflichten des Gesetzes anwenden. Seit 2011 wird die Einhaltung der Pflichten durch die Aufsichtsbehörden lückenlos kontrolliert. Die Verpflichteten müssen die Einhaltung dieser gegenüber den Behörden belegen. Alle Angaben in diesem Exposé wurden sorgfältig und so vollständig wie möglich gemacht. Gleichwohl kann das Vorhandensein von Fehlern nicht ausgeschlossen werden.