Dieses großzügige 500 m² Grundstück in begehrter Lage von Hähnlein bietet ideale Voraussetzungen für Ihr individuelles Bauprojekt. Ob stilvolles Einfamilienhaus oder modernes Doppelhaus – hier haben Sie alle Möglichkeiten.
Es handelt sich um eine Bebauung im Rahmen der Nachbarschaftsbebauung (§34 BauGB). Für das Gebiet gilt eine Gestaltungssatzung, die u. a. Vorgaben zur Fenstergestaltung und Dachfarbe enthält. Eine einseitige Grenzbebauung ist zulässig.
Das Grundstück befindet sich in zweiter Reihe.
Nutzen Sie diese seltene Gelegenheit und verwirklichen Sie Ihr Bauvorhaben in einer der gefragtesten Regionen der Umgebung!
Startklar für Ihr Traumhaus – 500 m² Grundstück in ruhiger Wohnlage
64665 Alsbach-Hähnlein
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Infos
| Vermarktungsart | Kaufen |
|---|---|
| Grundstücksfläche | 500 m2 |
| Erschließung | Erschlossen |
| Empfohlene Nutzung | Mehrfamilienhaus |
| Bebaubar nach | wie Nachbarbebauung |
| Verfügbar ab | sofort |
Kosten
| Miete pro Jahr |
219.000 € |
|---|---|
| Provision |
5,975 % 5,975 % Käuferprovision inkl. MwSt., verdient und fällig mit Beurkundung des notariellen Kaufvertrages. |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Hähnlein liegt idyllisch an der hessischen Bergstraße zwischen Darmstadt und Bensheim. Die Gemeinde bietet eine gute Infrastruktur mit Einkaufsmöglichkeiten, Schulen und Anbindung an die A5 sowie den ÖPNV.
Die naturnahe Umgebung und die Nähe zum Odenwald sorgen für hohen Freizeit- und Erholungswert.
Die ruhige Wohnlage kombiniert ländliche Idylle mit einer hervorragenden Infrastruktur: Einkaufsmöglichkeiten, Schulen und öffentliche Verkehrsmittel sind schnell erreichbar, und die Anbindung an Darmstadt sowie das Rhein-Main-Gebiet ist optimal.
Sonstige Angaben
GELDWÄSCHE:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Main Immobilien Compass nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
HAFTUNG: Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.