Dieses attraktive Grundstück mitten in der Natur mit einer Fläche von ca. 7.140 m² bietet Ihnen die seltene Möglichkeit, sich Ihren Traum vom modernen Wohnen auf dem Lande mit viel Platz in der freien Natur zu verwirklichen. Das Grundstück ist unbebaut und liegt im Außenbereich.
Die Bebaubarkeit richtet sich nach § 34 BauGB, Nachbarbebauung, wonach sich die Bebauung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen muss.
Es liegt eine Baugenehmigung für die Bebauung mit einem Einfamilienhaus mit einem Vollgeschoss vor.
Die Ermittlung der GRZ ergibt sich wie folgt:
Überbaute Grundstücksfläche
Neubau 188,70 m²
Terrasse 85,68 m²
Summe 274,38 m²
Die GRZ beträgt 0,04
Das geplante Einfamilienhaus hat eine Länge von 22,20 m und eine Breite von 8,50 m.
Ermittlung der GFZ
BGF(Vollgeschosse) 342,40 m²
Grundstücksfläche 7.140,00 m²
Die GFZ beträgt 0,05 bei einer Bruttogrundfläche von 342,40 m²
Im hinteren Bereich besteht für Pferdeliebhaber die seltene Möglichkeit für eine Pferdehaltung direkt vor der Haustür. Selbstverständlich können Sie die große Grünfläche aber auch sehr gut für gärtnerische Ambitionen, Obstbäume, Gemüsebeete für die Selbstversorgung und natürlich hervorragend als Kinderspielfläche nutzen.
Dieses Baugrundstück bietet jedenfalls genügend Platz für Ihre ganz besonderen, individuellen Bedürfnisse und Wünsche und ist insoweit ein Traumgrundstück.
Wunderschönes Baugrundstück mit Baugenehmigung für Ihr Traumhaus
21037 Hamburg
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Infos
| Vermarktungsart | Kaufen |
|---|---|
| Grundstücksfläche | 7.140 m2 |
| Empfohlene Nutzung | Einfamilienhaus |
| Bebaubar nach | wie Nachbarbebauung |
Kosten
| Miete pro Jahr |
495.000 € |
|---|---|
| Provision |
6,25 % inkl. gesetzl. MwSt. |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Kirchwerder ist Hamburgs südlichster Stadtteil. Er gehört zu den Vierlanden im Bezirk Bergedorf und liegt direkt an der Elbe. Kirchwerder ist ein idyllischer, ruhiger, eher ländlich geprägter Stadtteil. Eingebettet in eine malerische Landschaft aus Feldern, Wiesen, Reetdachhäusern und Naturgebieten, bietet er eine hohe Lebensqualität für Naturliebhaber und Familien. Mit seinen ca. 10.500 Einwohnern ist Kirchwerder das größte Dorf der Vier- und Marschlande. Vor allem für Familien ist dieses Gebiet bestens geeignet. In unmittelbarer Nähe befindet sich die Schule Kirchwerder, sie ist eine Grundschule und eine Stadtteilschule mit gymnasialer Oberstufe. Weitere Schulen sind ca. 15 Minuten entfernt. Die Nähe zur Elbe sorgt für eine besondere Ausstrahlung und zahlreiche Freizeitmöglichkeiten am Wasser. Im Naturschutzgebiet Zollenspieker oder auch im Naturschutzgebiet Kiebitzbrack können Sie durch viele Rad- und Wanderwege die optimale Erholung finden. Mehrere Seen in der Umgebung laden zum Badespaß und Windsurfen ein. Gute Einkaufsmöglichkeiten, Apotheke, Arzt und Bank sind mit dem Auto in wenigen Minuten erreichbar. Einkaufsmöglichkeiten, die über den täglichen Bedarf hinausgehen oder Fachärzte finden Sie im schnell erreichbaren Bergedorf. Über die nahe gelegene A25 erreicht man in etwa 35 Minuten die Hamburger Innenstadt und den Hauptbahnhof. Bis zur A1 benötigen Sie ca. 15 Minuten.
Zusammenfassend ist Kirchwerder der perfekte Ort für Menschen, die Ruhe und Natur schätzen, aber dennoch die Vorzüge der Stadt nicht missen möchten.
Sonstige Angaben
Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.