- Lage im Wochenendgebiet von Neuhemsbach - Südhanglage - Privatstraße - Bebauung nach §34 BauGB (Nachbarbebauung) - Bauanträge müssen für ein Wochenendhaus eingereicht werden - Maximal überbaubare Fläche: 100 m² zzgl. Garage/Carport - Kellergeschoss, Vollgeschoss und Dachgeschoss zugelassen - Im Baugebiet wurden Sattel-, Pult- und Zeltdächer zugelassen - Anmeldung des Hauptwohnsitzes möglich - Erschließung für Zu- und Abwasser, Strom und Internet vorhanden
Sonniges Wochenendgrundstück mit Ausblick!
67680 Neuhemsbach
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Infos
Vermarktungsart | Kaufen |
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Grundstücksfläche | 2.935 m2 |
Kosten
Miete pro Jahr |
115.000 € |
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Provision |
3.57 % inkl. gesetzl. MwSt. |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Bundesland:
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Das Wochenendgebiet "Eichenbacher Kopf" befindet sich in der Ortsgemeinde Neuhemsbach im Landkreis Kaiserslautern, Rheinland-Pfalz. Neuhemsbach liegt etwa 15 Kilometer nordöstlich von Kaiserslautern und ist Teil der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn. Das Gebiet "Eichenbacher Kopf" ist durch die gleichnamige Straße erschlossen, an der mehrere Wochenendhäuser liegen. Die Umgebung ist geprägt von einer waldreichen Landschaft, die zum Naturpark Pfälzerwald gehört. Diese Lage bietet ideale Voraussetzungen für Freizeitaktivitäten wie Wandern und Naturbeobachtungen. Die Anbindung an das überregionale Straßennetz erfolgt über die Bundesstraße 48, die in wenigen Kilometern erreichbar ist und Anschluss an die Autobahn A6 bietet. Somit ist eine gute Erreichbarkeit der umliegenden Städte und Gemeinden gewährleistet.
Sonstige Angaben
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme) zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 7,14 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.