Zum Verkauf steht dieses großzügige Baugrundstück in Sengwarden mit einer Fläche von ca. 918 m². Das Grundstück setzt sich aus zwei Flurstücken zusammen und bietet vielfältige Möglichkeiten für die Verwirklichung Ihres Wohntraums. Eine Bebauung ist grundsätzlich möglich, jedoch ist eine Bauvoranfrage erforderlich. Das Grundstück liegt an einer Hauptstraße in Sengwarden, die dennoch eine angenehme und überschaubare Verkehrslage bietet. Es eignet sich ideal für Bauherren, die einen gut erreichbaren, aber dennoch ruhigen Standort suchen. Nutzen Sie diese Gelegenheit und verwirklichen Sie Ihr Bauvorhaben in Sengwarden!
Attraktives Baugrundstück in Sengwarden – Ideal für Ihr Traumhaus
26388 Wilhelmshaven
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Infos
Vermarktungsart | Kaufen |
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Grundstücksfläche | 918 m2 |
Kosten
Miete pro Jahr |
120.000 € |
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Provision |
3.57 % inkl. gesetzl. MwSt. |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Bundesland:
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Das Grundstück befindet sich in einer ruhigen und beliebten Wohngegend in Sengwarden, einem dörflichen Stadtteil von Wilhelmshaven. Die Umgebung zeichnet sich durch eine angenehme, vorwiegend von Einfamilienhäusern geprägte Bebauung aus, die ein familiäres und harmonisches Wohnumfeld bietet. Die Anbindung an die Innenstadt von Wilhelmshaven ist sowohl mit dem Auto als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar, wodurch eine optimale Versorgung mit sämtlichen Einkaufsmöglichkeiten, Schulen und Freizeitangeboten gewährleistet ist. Darüber hinaus bietet die nahe Küste zahlreiche Möglichkeiten für Outdoor-Aktivitäten und erholsame Spaziergänge.
Sonstige Angaben
Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme) zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.