Das 584 qm große Grundstück ist rechteckig und eben. Das Grundstück befindet sich in zweiter Reihe zur öffentlichen Straße, in einem allgemeinen Wohngebiet. Es wird über das nördlich gelegene Nachbargrundstück durch ein Geh- und Fahrtrecht erreicht. Die Zufahrt muss noch teilweise hergestellt werden. Die Breite beträgt ca. 26 m und die Länge liegt bei ca. 22,50 m. Der auf dem Grundstück befindliche Baum kann für die Bebauung abgeholzt werden. Die Nachbarbebauung ist geprägt von Einfamilienhäusern, kleineren Mehrfamilienhäusern und Doppel- bzw. Reihenhäusern mit Pult-, Flach- und Satteldächern, was eine vielseitige Bebauung ermöglicht.
Gut gelegenes Baugrundstück zu verkaufen - vielseitige Bebauung möglich!
83071 Stephanskirchen
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Infos
Vermarktungsart | Kaufen |
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Grundstücksfläche | 584 m2 |
Bebaubar nach | wie Nachbarbebauung |
Kosten
Miete pro Jahr |
695.000 € |
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Provision |
3,57 % des Kaufpreises inkl. MwSt. |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Bundesland:
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Das Grundstück befindet sich im Ortsteil Schloßberg der Gemeinde Stephanskirchen. Die Lage ist ruhig aber dennoch sehr zentral. Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf, Bäckereien sowie Apotheken und Ärzte sind in wenigen Minuten fußläufig erreichbar. In Stephanskirchen befinden sich mehrere Kindergärten, eine Grundschule sowie verschiede Vereine. Die Gemeinde ist für ihre Nähe zu der Stadt Rosenheim (ca. 3 km entfernt) bekannt, welche den Bewohnern eine gute Anbindung an die städtischen Einrichtungen und Arbeitsmöglichkeiten bietet. Stephanskirchen liegt in der Nähe des Dreiecks München-Salzburg-Innsbruck mit den nahegelegenen Autobahnanbindungen A8 München-Salzburg und A93 Rosenheim-Innsbruck, die in kurzer Zeit erreichbar sind. Die Vorteile zeichnen sich v.a. durch attraktive Lage hinsichtlich der hervorragenden Infrastruktur aber auch der niedrigen Arbeitslosenquote und den hohen Freizeitwert zu jeder Jahreszeit aus.
Sonstige Angaben
Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans und ist demnach nach § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) zu beurteilen. Flächennutzungsplan: WA (allgemeines Wohngebiet) Auf Anfrage erhalten Sie gerne weitere Informationen zu dem Grundstück.