Der Zuschnitt des Grundstückes ist leicht unregelmäßig, unsymmetrisch und trapezförmiger Gestalt. Die Straßenfront beträgt ca. 19,7 und die mittlere Tiefe senkrecht zur Straßenfront gemessen ca. 67,5 Metern. Das Grundstück wurde bis 31.12.2024 zu Wochenend- und Erholungszwecken genutzt, die vorhandenen Altbauten wurden vom ehemaligen Pächter entfernt. Das Grundstück ist mit Strom und Wasser (Altanschlüsse) erschlossen. Gasanschluss liegt straßenseitig an.
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Infos
| Vermarktungsart | Kaufen |
|---|---|
| Grundstücksfläche | 1.272 m2 |
| Erschließung | Teilerschlossen |
| Verfügbar ab | sofort |
Kosten
| Miete pro Jahr |
509.000 € |
|---|---|
| Provision |
7,14 inkl. ges. Ust 7,14 % des Kaufpreises inkl. gesetzliche Umsatzsteuer vom Käufer an den Makler zu zahlen |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Die Stadt Falkensee grenzt unmittelbar an den westlichen Berliner Stadtrand. Falkensee verfügt über eine sehr gut ausgebaute Infrastruktur. Schulen, Kindertagesstätten, Gesundheitszentrum, Einkaufmöglichkeiten usw. finden Sie im Stadtgebiet. Darüber hinaus kann man die Infrastruktur von Berlin bzw. nahe gelegene Einkaufszentren nutzen. Mit dem PKW erreichen Sie das Berliner Stadtzentrum in ca. 30 Minuten. Auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln, wie Bus und Regionalbahn ist Berlin zu erreichen.
Sonstige Angaben
Das angebotene Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans (B-Plan) F 62 „Handwerkersiedlung“, in dem das Grundstück Teil eines Allgemeinen Wohngebietes festgesetzt ist. Die weitere bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens richtet sich nach § 34 BauGB. Laut Flächennutzungsplan (3. Änderung vom 16.07.2009) ist das Gebiet als Wohnbaufläche W Typ b (GRZ bis 0,15, ohne besondere Bedingungen) ausgewiesen. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich der seit 21.11.2021 rechtswirksamen Baumschutzsatzung sowie im Geltungsbereich der seit 27.06.2007 rechtswirksamen Stellplatzsatzung.
Weitere Informationen zur möglichen Bebauung können Sie bei dem zuständigen Bauamt der Gemeinde erfragen.