- Das Grundstück mit Altbestand liegt in einem Gebiet das nach § 34 Baugesetzbuch bebaut werden kann. - Es liegt ein genehmigter Vorbescheid mit verschiedenen Varianten zur Bebauung vor. Ein- und Mehrfamilienhäuser sind möglich. - Das Grundstück wird gegen Gebot abgegeben. Das Mindestgebot für den jährlichen Erbbauzins beträgt 100.000,00 €.
Grundstück mit unverbaubaren Seeblick im Erbbaurecht zu vergeben (Bieterverfahren)
82211 Herrsching am Ammersee
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Infos
Vermarktungsart | expose.parameter.commercializationType.LEASEHOLD |
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Grundstücksfläche | 1.337 m2 |
Erschließung | Erschlossen |
Bebaubar nach | wie Nachbarbebauung |
Verfügbar ab | sofort |
Kosten
Miete pro Jahr |
100.000 € |
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Provision | Nein |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Bundesland:
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Das Grundstück liegt oberhalb vom Ortskern mit unverbaubaren Seeblick. Die Gemeinde Herrsching liegt im oberbayerischen Landkreis Starnberg. Eine Region mit hohem Freizeitfaktor. Durch die gute Anbindung mit ÖPNV sowie individuell ist München schnell erreichbar. Diese Lage bringt Arbeitsmöglichkeiten, kulturelle Angebote und Freizeitaktivitäten wie an wenigen anderen Orten zusammen. In der Gemeinde Herrsching sind alle Schularten angesiedelt. Es sind alle Einrichtungen in wenigen Minuten fußläufig oder per Fahrrad erreichbar.
Sonstige Angaben
Das Grundstück wird im Auftrag der örtlichen Kirchenstiftung vermarktet.