Dieses ca. 1.470 m² große Grundstück liegt in einer ruhigen, begehrten Wohngegend und begeistert mit einem fantastischen Weitblick über die Weinberge und Landschaft der Region. Mit einer großzügigen Grundflächenzahl von 0,4 bietet es ideale Voraussetzungen für ein modernes, familienfreundliches Bauprojekt. Eine attraktive Projektierung nach Bebauungsplan mit 3 Doppelhäusern und 129 m² Wohnfläche je Doppelhaushälfte liegt bereits vor – und das Beste: Der Abriss des Altbestands ist bereits erfolgt, sodass Sie ohne Verzögerung mit dem Bau starten können. Ein besonderes Grundstück für Menschen mit Visionen! Kontaktieren Sie uns gerne. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und senden Ihnen alle weiteren Informationen zu.
Jetzt bauen mit Aussicht: Attraktives Grundstück mit Projektierung!
55270 Zornheim
Die vollständige Adresse der Immobilie erhalten Sie vom Anbieter.
Auf Karte anzeigen
Die vollständige Adresse der Immobilie erhalten Sie vom Anbieter.

Finanzierungszertifikat
In nur zwei Minuten zu Ihrem persönlichen Finanzierungszertifkat.
Infos
Vermarktungsart | Kaufen |
---|---|
Grundstücksfläche | 1.470 m2 |
Grundflächenzahl (GRZ) | 0.4 |
Bebaubar nach | Bebauungsplan |
Verfügbar ab | nach Vereinbarung |
Kosten
Miete pro Jahr |
950.000 € |
---|---|
Provision |
5,95 des Kaufpreises inkl. MwSt. |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Bundesland:
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Die schöne Weinbaugemeinde Zornheim liegt im Landkreis Mainz-Bingen südwestlich angrenzend an dem Stadtteil Ebersheim der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt Mainz am Rande des Rhein-Main-Gebiets. Die Ortsgemeinde gehört mit seinen 3.900 Einwohnern seit 1973 der Verbandsgemeinde Nieder-Olm an. Zornheim hat Ihnen einiges zu bieten. Sie finden hier alles, was Sie für den Alltag und darüber hinaus benötigen. In näherer Umgebung finden Sie ein paar Restaurants, zwei Ärzte, eine Bäckerei und einen Supermarkt. Auch verschiedene Grün- und Parkanlagen, eine Postannahmestelle, ein Friseur und eine Apotheke sind ganz in der Nähe. Außerdem verfügen Sie hier über ein Einkaufszentrum, 2 Kindergärten und eine Grundschule. Weiterführende Schulen, einige Museen sowie verschiedene Erholungsmöglichkeiten erreichen Sie im größeren Umkreis. Der Anschluss an die A63 nach Alzey, Mainz, Wiesbaden, und Frankfurt liegt etwa 5 km entfernt. Über den Bahnhof Nieder-Olm hat Zornheim Anschluss ans Netz der Deutschen Bahn. Von hier fahren die Regionalbahnen (Alzey-Mainz) im Stundentakt. Die Buslinien 66 und 67 bringen Sie direkt an den Mainzer Hauptbahnhof.
Sonstige Angaben
PROVISIONSHINWEIS: Mit der Anfrage und durch Inanspruchnahme der Dienstleistung der Firma W&F Wohnfinanz GmbH, wird ein Maklervertrag geschlossen. Sofern es durch die Tätigkeit der Firma W&F Wohnfinanz GmbH zu einem wirksamen Hauptvertrag mit der Eigentümerseite kommt, hat der Interessent bei Abschluss - eines MIETVERTRAGS keine Provision/Maklercourtage an die W&F Wohnfinanz GmbH zu zahlen. - eines KAUFVERTRAGS die ortsübliche Provision/Maklercourtage an die W&F Wohnfinanz GmbH gegen Rechnung zu zahlen. HAFTUNG: Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung. GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die W&F Wohnfinanz GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.