Angeboten wird hier ein innerstädtisches Grundstück in Rostock Lütten Klein. Auf dem Grundstück befindet sich noch eine Bebauung aus den 70er Jahren. Die ehemalige Kaufhalle wurde in den letzten Jahren zu Wohnzwecken umgebaut. Die Ausstattung der Wohnungen ist nach heutigen Maßstäben als spartanisch zu beschreiben. Die vorhandenen Wohnungen sind zum Teil noch vermietet. Hier sind alle Mietverträge auf 1-2 Jahre befristet.
Eine Bebauung muss nach §34 BauGB erfolgen. Ein B-Plan existiert nicht. Direkt daneben befinden sich 11-geschossige Plattenbauten. Auf der anderen Straßenseite befindet sich ein 18-geschossiges Wohnhaus. Eine ähnliche Bebauungsgröße sollte also auch hier möglich sein.
Besichtigungen sind kurzfristig möglich. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
großes innerstädtisches Bau-Grundstück mit Restbebauung
Ahlbecker Str 7b,
18107 Rostock
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Infos
| Vermarktungsart | Kaufen |
|---|---|
| Grundstücksfläche | 3.010 m2 |
| Erschließung | Erschlossen |
| Empfohlene Nutzung | Mehrfamilienhaus |
| Bebaubar nach | wie Nachbarbebauung |
| Verfügbar ab | nach Vereinbarung |
Kosten
| Miete pro Jahr |
1.950.000 € |
|---|---|
| Provision |
7,14 % inkl. MwSt. vom Kaufpreis |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Das Grundstück befindet sich im Stadtteil Lütten Klein, einem gut erschlossenen, beliebten Stadtteil im Nordwesten Rostocks.
Sonstige Angaben
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 7,14 % auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Die ImmoFair Rostock GmbH, und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.
Alle Angaben zum Objekt stammen vom Eigentümer. Für deren Richtigkeit können wir keine Gewähr übernehmen. Einen Zwischenverkauf behält sich der Auftraggeber / Verkäufer ausdrücklich vor.