Dieses großzügige Baugrundstück mit einer Gesamtfläche von 3.832 m² befindet sich in idyllischer Lage von Battenberg (Eder) im nordhessischen Landkreis Waldeck-Frankenberg. Eingebettet in eine landschaftlich reizvolle Umgebung mit guter Anbindung an das Stadtzentrum, bietet das Grundstück hervorragende Voraussetzungen für eine gewerbebauliche Nutzung.
Das Areal ist teilerschlossen – die grundlegende Erschließung (z. B. Strom und Straße) ist gegeben, während einzelne Versorgungsanschlüsse noch ergänzt werden müssen.
Die Bebauung richtet sich nach dem gültigen Bebauungsplan, wodurch eine klare rechtliche Grundlage für die Nutzung und Gestaltung gegeben ist.
Eine Einsichtnahme in den Bebauungsplan wird empfohlen – gern stellen wir Ihnen diesen auf Anfrage zur Verfügung.
Attraktives Gewerbebaugrundstück mit vielseitigem Potenzial
35088 Battenberg (Eder)
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Infos
| Vermarktungsart | Kaufen |
|---|---|
| Grundstücksfläche | 3.832 m2 |
| Erschließung | Teilerschlossen |
| Grundflächenzahl (GRZ) | 0.4 |
| Geschossflächenzahl (GFZ) | 0.8 |
| Bebaubar nach | Bebauungsplan |
| Verfügbar ab | sofort |
Kosten
| Miete pro Jahr |
89.000 € |
|---|---|
| Provision |
5,97% 5,97 % Käuferprovision inkl. MwSt., verdient und fällig mit Beurkundung des notariellen Kaufvertrages. |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Battenberg (Eder) zeichnet sich durch seine naturnahe Lage, ein familienfreundliches Umfeld und eine solide Infrastruktur aus. Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kindergärten und Ärzte sind gut erreichbar. Die umliegende Natur lädt zu Freizeitaktivitäten ein – perfekt für alle, die ländliche Ruhe mit guter Anbindung kombinieren möchten.
Sonstige Angaben
GELDWÄSCHE:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Main Immobilien Compass GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
HAFTUNG: Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.