Dieses schöne bauträgerfreie Baugrundstück in der ruhigen Potsdamer Straße von Fichtenwalde ist fast vollständig erschlossen. Alle Medien, liegen in der Straße an. Der neue Glasfaseranschluss bietet entsprechenden Komfort bei der Arbeit im Home Office. Des Weiteren wurde von der Eigentümerin ein neuer hochwertiger Stabgittermattenzaun errichtet, welcher das Grundstück von der neuen und asphaltierten Straße abgrenzt und für Sicherheit sorgt.
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Infos
| Vermarktungsart | Kaufen |
|---|---|
| Grundstücksfläche | 1.026 m2 |
| Empfohlene Nutzung | Einfamilienhaus |
| Bebaubar nach | wie Nachbarbebauung |
| Verfügbar ab | sofort |
Kosten
| Miete pro Jahr |
205.200 € |
|---|---|
| Provision |
14.280 € inkl. 19 % MwSt. Der Käufer zahlt eine Provision in Höhe von 7,14% inkl. 19% MwSt. vom notariell beurkundeten Kaufpreis |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Dieses bauträgerfreie Grundstück 393 / B siehe beigefügtem Teilungsplan befindet sich in Beelitz im Ortsteil Fichtenwalde in der ruhig gelegenen Potsdamer Str.
Kita, Schule, Supermarkt, Restaurant - alles ist fußläufig gut erreichbar.
Der Regionalbahnhof Beelitz - Heilstätten ist ca. 5,5 km entfernt. Die Fahrzeit mit dem Auto beträgt ca. 9 Autominuten.
Sonstige Angaben
Festlegungen aus der Ortsgestaltungssatzung (2005 / zuletzt geändert 2015), die u.a. auch für den Bereich der Potsdamer Straße wirksam ist.
Des Weiteren ist durch den § 34 Abs. 5 Satz 4 BauGB geregelt, dass für die Ergänzungsbereiche die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung des § 1 a BauGB anzuwenden ist. Aus diesem Grunde wurde ein amtlicher Lageplan für den Geltungsbereich hergestellt.
Maß der baulichen Nutzung:
Durch die zulässige Grundfläche, die den Anteil des Baugrundstücks angibt, der von baulichen Anlagen überdeckt werden darf, soll die Bodenversiegelung und Nutzungsintensität bestmöglich minimiert und nach § 1a Abs. 2 Satz 1 BauGB mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen werden. Dem aus der Umgebungsbebauung abgeleiteten zulässigen Nutzungsmaß nach § 19 BauNVO soll insbesondere entsprochen werden.
Daher wird folgendes festgesetzt:
Für bauliche Hauptanlagen ist je Baugrundstück eine Grundfläche von max. 100 m2 zulässig.
Aufgrund der getroffenen Festsetzung besteht nach dem Baugesetzbuch (BauGB) weiter die Möglichkeit, 50 % der festgesetzten Grundfläche von 100 m2 durch Garagen, Zufahrten und Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO zu überschreiten.