Die hier angebotenen Baugrundstücke werden gemäß §34 des Baugesetzbuches (BauGB) auf Zulässigkeit des gewünschten Bauvorhabens innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles beurteilt. Kurz erklärt: § 34 BauGB regelt, was gebaut werden darf, wenn es keinen gültigen Bebauungsplan gibt. Das Grundstück liegt innerhalb eines bebauten Ortsteils, also in einem Bereich, wo bereits diverse Gebäude stehen. Ob Sie dort bauen dürfen, hängt davon ab, ob Ihr Vorhaben in die Umgebung passt (z. B. nach Art und Maß der Nutzung, Dachform, Bauweise etc.). Fazit: Es gibt keinen eigenen Bebauungsplan für diese Grundstücke, daher wird geprüft, ob das Bauvorhaben sich in die bestehende Nachbarschaft einfügt. Die Grundstücke sind beim Amtsgericht Jülich im Grundbuch Jülich, Blatt 207A eingetragen.
Baugrundstück in gefragter Lage mit exzellentem Baupotential!
52428 Jülich
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Infos
Vermarktungsart | Kaufen |
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Grundstücksfläche | 880 m2 |
Empfohlene Nutzung | Doppelhaus, Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus |
Verfügbar ab | Sofort |
Kosten
Miete pro Jahr |
272.000 € |
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Provision |
4,76 % inkl. MwSt. vom Kaufpeis |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Bundesland:
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Ihr neues Wohndomizil befindet sich in sehr gesuchter und familienfreundlicher Lage in Jülich Jülich, die Stadt der Wissenschaft und Forschung mit Forschungszentrum, Technologiezentrum und Fachhochschule. Sie ist ein Wirtschaftsstandort mit vielen Vorteilen, unter anderem durch die verkehrstechnisch günstige Lage, die weitere Expansionen im Bereich der Hightech-Unternehmen ermöglicht. Eingebunden in das Städtedreieck Aachen-Köln-Düsseldorf liegt die Stadt Jülich im nördlichen Teil des Landkreises Düren und im südwestlichen Teil Nordrhein-Westfalens. Jülich verfügt über mehrere Kindergärten, einer Sekundarschule und 3 Gymnasien und ist durch die Rurtalbahn direkt an die Städte Aachen und Köln angeschlossen.
Sonstige Angaben
Der guten Ordnung halber machen wir darauf aufmerksam, dass Sie als Käufer bei Abschluss eines notariellen Kaufvertrages, der durch unseren Nachweis und/oder Vermittlung zustande kommt, eine Maklerprovision in Höhe von 4,76 % incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer vom Kaufpreis an uns zu zahlen haben, zahlbar und fällig nach notarieller Beurkundung des Kaufvertrages. Rainer Dix Immobilien ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden. Hinsichtlich der Objektdaten sind wir, Rainer Dix Immobilien auf die Auskünfte der Verkäufer, Architekten, Vermieter, Verpächter, Bauherren, Bauträger und Behörden angewiesen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann keine Haftung übernommen werden.