Zum Verkauf steht ein attraktives Baugrundstück, das sich aus zwei gleich großen, direkt aneinandergrenzenden Flurstücken zusammensetzt. Die Gesamtfläche beträgt ca. 2.500 m², jeweils ca. 1.250 m² pro Flurstück. Das Grundstück befindet sich in ruhiger, gewachsener Wohnlage und bietet eine hervorragende Gelegenheit für private Bauherren oder Investoren, ein individuelles Bauvorhaben in einem ansprechenden Umfeld zu realisieren. Bebaubarkeit: Gemäß dem geltenden Bebauungsplan ist das Grundstück sofort bebaubar. Für jedes der beiden Flurstücke ist die Errichtung eines Einzelhauses in offener Bauweise zulässig. Pro Einzelhaus sind maximal zwei Wohneinheiten erlaubt. Das Grundstück bietet Ihnen dadurch den Raum und die rechtlichen Voraussetzungen für individuelle Wohnkonzepte. Besonderheiten auf einen Blick: - Zwei nebeneinanderliegende Flurstücke - Je Flurstück ca. 1.250 m², gesamt ca. 2.500 m² - Bebauung laut Bebauungsplan - Offene Bauweise mit einem Einzelhaus pro Flurstück zulässig - Je Einzelhaus bis zu zwei Wohneinheiten erlaubt - Ruhige, familienfreundliche Lage in gewachsenem Wohnumfeld Dieses Grundstück bietet ideale Voraussetzungen für ein ruhiges Wohnen mit viel Platz oder für ein durchdachtes Bauprojekt mit Potenzial. Gerne stellen wir Ihnen weiterführende Unterlagen zum Bebauungsplan zur Verfügung und stehen für Rückfragen oder eine Besichtigung vor Ort zur Verfügung!
Exklusives Baugrundstück in Niedernhausen-Wildpark
65527 Niedernhausen
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Infos
Vermarktungsart | Kaufen |
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Grundstücksfläche | 2.500 m2 |
Erschließung | Erschlossen |
Grundflächenzahl (GRZ) | 0.2 |
Geschossflächenzahl (GFZ) | 0.2 |
Bebaubar nach | Bebauungsplan |
Kosten
Miete pro Jahr |
989.000 € |
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Provision |
5,975 % 5,975 % Käuferprovision inkl. MwSt., verdient und fällig mit Beurkundung des notariellen Kaufvertrages. Der Immobilienmakler hat einen provisionspflichtigen Maklervertrag mit dem Verkäufer in gleicher Höhe abgeschlossen. |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Bundesland:
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Das Wohngebiet rund um das Baugrundstück in Niedernhausen-Engenhahn zeichnet sich durch eine ruhige, naturnahe Lage am Rand des Naturparks Rhein-Taunus aus. Es handelt sich um ein überwiegend von Ein- und Zweifamilienhäusern geprägtes Wohngebiet, das sich durch eine lockere Bebauung und eine grüne, familienfreundliche Umgebung auszeichnet. Die Straßenstruktur ist verkehrsberuhigt, was zu einem angenehmen Wohnklima mit wenig Durchgangsverkehr beiträgt. Das Gebiet liegt leicht erhöht am Ortsrand und bietet einen direkten Zugang zu ausgedehnten Wald- und Wandergebieten, was es besonders für naturverbundene Menschen attraktiv macht. Gleichzeitig ist die Anbindung an das überregionale Verkehrsnetz gut: Die Autobahn A3 ist in wenigen Minuten erreichbar und der Bahnhof in Niedernhausen ermöglicht schnelle Verbindungen in Richtung Wiesbaden, Mainz und Frankfurt am Main. Busverbindungen ergänzen den öffentlichen Nahverkehr im Ortsteil Engenhahn. Infrastruktur für den täglichen Bedarf – wie Supermärkte, Bäckereien oder kleinere Dienstleister – ist im nahen Umfeld vorhanden, größere Versorgungsangebote finden sich im Hauptort Niedernhausen. Bildungseinrichtungen, Kindergärten und Freizeitmöglichkeiten wie der nahe gelegene Wildpark oder Waldspielplätze machen das Gebiet besonders für Familien attraktiv. Insgesamt handelt es sich bei diesem Wohngebiet um eine ruhige, gut angebundene und landschaftlich reizvolle Wohnlage im Taunus, die sowohl naturnahe Erholung als auch eine alltagstaugliche Infrastruktur bietet.
Sonstige Angaben
Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Main Immobilien Compass nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG. HAFTUNG: Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.