Zum Verkauf steht ein attraktives Baugrundstück im idyllischen Ortsteil Daisbach der Gemeinde Aarbergen. Das Grundstück befindet sich in der ruhigen und gewachsenen Wohnlage – eingebettet in eine charmante Nachbarschaft mit Ein- und Zweifamilienhäusern und unmittelbarem Bezug zur Natur. Mit einer Grundstücksfläche von ca. 599 m² bietet dieses Areal die perfekte Grundlage für Ihr individuelles Bauprojekt. Die Bebauung erfolgt nach § 34 BauGB (Nachbarschaftsbebauung), was Ihnen in Gestaltung und Nutzung gewisse Spielräume lässt – orientiert an der umliegenden Bebauung. Ob klassisches Einfamilienhaus oder modernes Wohnkonzept im ländlichen Raum: Dieses Grundstück bietet vielfältige Möglichkeiten für private Bauherren oder Investoren. Das Grundstück ist voll erschlossen – Strom, Wasser, Abwasser und Telekommunikation liegen bereits an, sodass einem zeitnahen Baubeginn nichts im Wege steht. Die leichte Hanglage und der rückwärtige Grünbezug schaffen nicht nur eine angenehme Wohnatmosphäre, sondern eröffnen auch spannende gestalterische Optionen für Haus, Garten und Außenbereiche. Nutzen Sie die Gelegenheit und sichern Sie sich dieses Grundstück in einer naturnahen, gewachsenen Lage mit Potenzial für Ihr persönliches Wohnprojekt. Gerne stellen wir Ihnen weitere Informationen zur Verfügung oder organisieren einen Besichtigungstermin vor Ort.
Sonniges und naturnahes Baugrundstück in Aarbergen-Daisbach
65326 Aarbergen
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Infos
Vermarktungsart | Kaufen |
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Grundstücksfläche | 599 m2 |
Erschließung | Erschlossen |
Bebaubar nach | wie Nachbarbebauung |
Kosten
Miete pro Jahr |
129.000 € |
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Provision |
5,95% 5,975 % Käuferprovision inkl. MwSt., verdient und fällig mit Beurkundung des notariellen Kaufvertrages. Der Immobilienmakler hat einen provisionspflichtigen Maklervertrag mit dem Verkäufer in gleicher Höhe abgeschlossen. |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Bundesland:
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Daisbach, ein malerischer Ortsteil der Gemeinde Aarbergen im Rheingau-Taunus-Kreis, überzeugt durch seinen dörflichen Charakter, seine bewegte Geschichte und seine landschaftlich reizvolle Lage im westlichen Hintertaunus. Mit etwa 470 Einwohnern ist Daisbach das kleinste der sechs Aarbergener Kirchdörfer und liegt idyllisch am Aubach, umgeben von bewaldeten Hügeln und weiten Feldern. Trotz seiner überschaubaren Größe bietet Daisbach eine lebendige Dorfgemeinschaft mit aktiven Vereinen, wie dem traditionsreichen Sportclub SC 1928 Daisbach, der vielfältige Freizeitangebote für Jung und Alt bereithält. Die Infrastruktur ist gut ausgebaut: Über die Landesstraße L 3031 und Busverbindungen ist der Ort an die umliegenden Städte wie Idstein oder Limburg angebunden, während Wander- und Radwege direkt vor der Haustür zur Erholung in der Natur einladen. Im Rahmen des kommunalen Entwicklungskonzepts (IKEK) investiert die Gemeinde gezielt in den Erhalt historischer Gebäude, die Aufwertung öffentlicher Räume und die Förderung des gemeinschaftlichen Lebens. So gelingt es Daisbach, seine gewachsene Identität zu bewahren und gleichzeitig zukunftsfähig zu bleiben. Der Ort verbindet auf gelungene Weise ländliche Ruhe, kulturelles Erbe und ein aktives Gemeindeleben – ideal für Menschen, die das Leben in einer intakten Dorfgemeinschaft mit Nähe zur Natur schätzen.
Sonstige Angaben
Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Main Immobilien Compass nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG. HAFTUNG: Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.