Baugrundstück in ruhiger Wohnlage von Kreuztal-Fellinghausen.
Das Baugrundstück ist nach §34 in Anpassung an die Nachbarbebauung bebaubar.
Eine Teilung des Grundstücks in 2 Baugrundstücke wäre auch denkbar.
Baugrundstück in Kreuztal-Fellinghausen
57223 Kreuztal
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Infos
| Vermarktungsart | Kaufen |
|---|---|
| Grundstücksfläche | 825 m2 |
| Bebaubar nach | wie Nachbarbebauung |
| Verfügbar ab | sofort |
Kosten
| Miete pro Jahr |
105.000 € |
|---|---|
| Provision |
3,57% Courtage (inkl. gesetzlicher MwSt.) vom Kaufpreis Die Provision ist verdient und fällig mit Beurkundung des notariellen Kaufvertrages. Der Immobilienmakler hat einen provisionspflichtigen Maklervertrag mit dem Verkäufer in gleicher Höhe abgeschlossen. |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Sonstige Angaben
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Wir weisen darauf hin, dass die von uns
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Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir
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Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind
freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und
Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.
GELDWÄSCHE:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist Steinau Immobilien,
Kleistweg 4, 57223 Kreuztal nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3
Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung
einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners
festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass
wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises
festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln)
beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person
benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus
welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das
Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw.
Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
PROVISIONSHINWEIS:
Mit der Anfrage bei und durch
Inanspruchnahme der Dienstleistung der Firma Steinau
Immobilien, Kleistweg 4, 57223 Kreuztal wird ein Maklervertrag
geschlossen. Sofern es durch die Tätigkeit der Firma Steinau
Immobilien zu einem wirksamen Hauptvertrag mit der
Eigentümerseite kommt, hat der Interessent bei Abschluss eines
Kaufvertrages die ortsübliche Provision/Maklercourtage an
Kaufvertrages die ortsübliche Provision/Maklercourtage an
Steinau Immobilien nach Rechnungsstellung zu zahlen.