Ob Sie das Fingerhut-Fertighaus aus dem Baujahr 1985 sanieren oder gleich einen Neubau planen, hier haben Sie zahlreiche Möglichkeiten, Ihr zukünftiges Traumhaus zu verwirklichen. Das in schöner Wohnlage von Ober-Erlenbach in Holztafel-Bauweise errichtete Einfamilienhaus steht auf einem sehr hellen, nach Süden fast ebenerdig ausgerichteten Grundstück. Die Garage befindet sich im Keller, so dass Sie hier auch bei schlechtem Wetter Ihre Einkäufe trocken einlagern können. Im Erdgeschoss sind die Küche, das Wohn- und Esszimmer sowie zwei weitere Räume, ideal als Büro oder Schlafzimmer zu nutzen. Das Bad mit bodentiefer Dusche befindet sich ebenfalls auf dieser Ebene. Das Dachgeschoss beherbergt einen großen Wohnbereich mit zweiter Küchenzeile, ein zweites Tageslichtbad mit Badewanne sowie ein weiteres Schlaf- oder Arbeitszimmer. Highlight dieser Immobilie ist sicherlich das großzügige, über 500 qm nach Südwesten ausgerichtete große Grundstück. Auch eine großzügige Neubebauung ist möglich, der Bebauungsplan eröffnet Ihnen vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten für ein Einzelhaus in offener Bauweise mit bis zu zwei Vollgeschossen (GRZ 0,3, GFZ 0,6) und 2 Wohneinheiten. Stellen Sie bitte Ihre Anfrage per Kontaktformular, so dass wir Ihnen nähere Informationen und einen Besichtigungstermin zu diesem attraktiven Immobilienangebot geben können. Vielen Dank!
Sanierungsbedürftiges Einfamilienhaus in eingewachsener guter Wohnlage von Ober-Erlenbach
61352 Bad Homburg vor der Höhe
Die vollständige Adresse der Immobilie erhalten Sie vom Anbieter.
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Infos
Haustyp | Einfamilienhaus |
---|---|
Etagenzahl | 2 |
Wohnfläche ca. | 100 m2 |
Grundstücksfläche | 520 m2 |
Bezugsfrei ab | sofort |
Zimmer | 5 |
Schlafzimmer | 3 |
Badezimmer | 2 |
Garage/Stellplatz | Garage |
Kosten
Kaufpreis |
720.000 € |
---|---|
Provision |
3% vom Kaufpreis (inkl. MwSt.) |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Bausubstanz & Energieausweis
Baujahr | 1985 |
---|---|
Qualität der Austattung | Normal |
Heizungsart | Zentralheizung |
Wesentliche Energieträger | Öl |
Energieausweis | liegt vor |
Energieausweistyp | Bedarfsausweis |
Energieverbrauchskennwert | 126,2 kWh/(m²*a) |
Energieeffizienzklasse | D |
126,2
kWh/(m²*a)
Energieeffizienzklasse D
- A+
- A
- B
- C
- D
- E
- F
- G
- H
- 0
- 25
- 50
- 75
- 100
- 125
- 150
- 175
- 200
- 225
- >250
Beschreibung des Objekts
Ausstattung
- Garage im Haus - Tageslichtbad mit Dusche im EG - Tageslichtbad mit Badewanne im DG - Einbauküche - Herrliche Sonnenterrasse - Zweite Sitzecke mit Kamin im Garten - EIngewachsener Garten
Lage
Sehr schöne Wohnlage in einem reinen Wohngebiet von Bad Homburg - Ober-Erlenbach.
Sonstige Angaben
Wir bewerten Ihre Immobilie! Kostenfrei – Diskret – Zielführend Der richtige Angebotspreis ist der entscheidende Faktor für eine erfolgreiche und zeitnahe Vermarktung. Der Wert einer Immobilie setzt sich aus folgenden Faktoren zusammen. - Grundstückspreis - Herstellungskosten unter Berücksichtigung des Alters der Immobilie - Technischer und optischer Gesamtzustand - "Weiche Faktoren" wie zum Beispiel die Mikrolage Der Angebotspreis kann teilweise deutlich von der objektiven Einschätzung zum Beispiel eines Gutachters abweichen, um sogenannte Marktspitzen zu testen. Hinweis zur neuen EnEV 2014 Ab dem 01.05.2014 tritt die neue EnEV in Kraft. Diese besagt daß Eigentümer / Vermieter den Kaufinteressenten / Käufern / Mietinteressenten / Mietern unaufgefordert einen Energieausweis der betreffenden Immobilie vorlegen / überlassen müssen. Wir sind als Makler daran gehalten diesen bei den Eigentümern / Vermietern einzufordern, an unsere Kunden weiterzuleiten und in den öffentlichen Medien zu publizieren um unserer Nebenleistungspflicht nachzukommen. GEG 2024 § 87 (1) Wird vor dem Verkauf, der Vermietung, der Verpachtung oder dem Leasing eines Gebäudes, einer Wohnung oder einer sonstigen selbständigen Nutzungseinheit eine Immobilienanzeige in kommerziellen Medien aufgegeben und liegt zu diesem Zeitpunkt ein Energieausweis vor, so hat der Verkäufer, der Vermieter, der Verpächter, der Leasinggeber oder der Immobilienmakler, wenn eine dieser Personen die Veröffentlichung der Immobilienanzeige verantwortet, sicherzustellen, dass die Immobilienanzeige folgende Pflichtangaben enthält: - die Art des Energieausweises: Energiebedarfsausweis im Sinne von § 81 oder Energieverbrauchsausweis im Sinne von § 82, - den im Energieausweis genannten Wert des Endenergiebedarfs oder des Endenergieverbrauchs für das Gebäude, - die im Energieausweis genannten wesentlichen Energieträger für die Heizung des Gebäudes, - bei einem Wohngebäude das im Energieausweis genannte Baujahr und - bei einem Wohngebäude die im Energieausweis genannte Energieeffizienzklasse.2) Bei einem Nichtwohngebäude ist bei einem Energiebedarfsausweis und bei einem Energieverbrauchsausweis als Pflichtangabe nach Absatz 1 Nummer 2 der Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch sowohl für Wärme als auch für Strom jeweils getrennt aufzuführen. (3) Bei Energieausweisen, die nach dem 30. September 2007 und vor dem 1. Mai 2014 ausgestellt worden sind, und bei Energieausweisen nach § 112 Absatz 2 sind die Pflichten derAbsätze 1 und 2 nach Maßgabe des § 112 Absatz 3 und 4 zu erfüllen. Gesetzliche Verpflichtung für Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetz (GwG) gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG Seit dem 29.11.2011 gilt das neue Geldwäschegesetz, welches jedes Immobilienbüro verpflichtet, bei Kontaktaufnahme die Identität des Kunden festzuhalten. Wir möchten Sie deshalb bitten, zu einer Besichtigung ein gültiges Ausweisdokument mitzubringen. Bei Firmen und juristischen Personen ist ein Handelsregisterauszug notwendig. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und sichern Ihnen selbstverständlich einen diskreten Umgang mit Ihren Daten zu. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Adresse
61352 Bad Homburg vor der Höhe
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