Das Grundstück hat insgesamt ca 921 qm qm, und ist aber auch teilbar mit 380 qm und damit nochmals separat bebaubar.
Auf dem Gesamt-Grundstück steht Haus Baujahr 1957.
124qm Nurzfläche
2 abgetrennte Wohneinheiten
Wohnungen beider saniert
Genehmigten Plan zur Erneuerung des bestehenden Dachstuhls mit zwei Zwerchgiebeln und einer Dritten Wohneinheit. Oder
Ein Einfamilienhaus in das Grundstück zu bauen.
Grundstück kann aber auch esusgemessen und verkauft werden.
EG Wohnung ist vermietet Kaltmiete € 800,00
OG Wohnung möbliert für Ferienwohnung oder fest Vermietung einer möblierten Wohnung
Laut - ms dem Ordnungsamt gibt keine Baumschutzverordnung - man muss sich nur a die gesetzliche Frist zu halten.
Absolut ruhiges Grundstück mit Blick
86971 Peiting
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Infos
| Vermarktungsart | Kaufen |
|---|---|
| Grundstücksfläche | 928 m2 |
| Erschließung | Erschlossen |
| Empfohlene Nutzung | Einfamilienhaus |
| Bebaubar nach | wie Nachbarbebauung |
| Verfügbar ab | sofort |
Kosten
| Miete pro Jahr |
900.000 € |
|---|---|
| Provision |
3,57% vom notariellen Kaufpreis inkl. MWSt 3,57% vom Kaufpreis inkl. MWSt . Die Höhe der Courtage richtet sich nach der ab 23.12.2023 in Kraft getretenen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage für beide Parteien in Höhe von 3,57% inkl. MWSt erhoben. |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Wunderschöne Lage mit Blick in Peiting in absoluter ruhigerLage.
Bebaubar ist das Grundstück wie die Nachbarschaftsbebauung nach § 34 BauGB.
Sonstige Angaben
.Brigitte Floetgen Immobilien bietet Ihnen dieses Objekt provisionspflichtig zum Kauf an.
Für die vom Eigentümer übernommenen Objektdaten übernehmen wir keine Gewähr in Bezug auf die Vollständigkeit und Aktualität dieser Informationen.
Irrtum und Zwischenverkauf ist vorbehalten.
Die Provision ist mit Abschluss des Notarvertrages verdient und zur Zahlung fällig.
Die hier eingestellten Flächenangaben sind mit größter Sorgfalt recherchiert, erheben jedoch nicht den Anspruch auf Alleingültigkeit und werden lediglich zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt.
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Informationen zur EU- weiten Regelung zur Online- Streitbeilegung
Mit der seit 6.012016 gültigen EU- Verordnung Nr 524/2013 wurde eine neue EU- Plattform eingeführt.
Diese bietet eine einfache, effiziente, schnelle und kostengünstige aussergerichtliche Lösung für Streitigkeiten, die sich aus Online- Rechtsgeschäften zwischen einem Unternehmer und Verbraucher ergeben.
Über diesen Link gelangen Sie zur EU- Schlichtungsstelle.
http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Dieses Expose ist eine Vorabinformation , als Rechtsgrundlage gilt allein der notariell abgeschlossene Kaufvertrag.