Impressum
PFALZGRAF Immobilien GmbH
Am Geisert 5
55413 Weiler
01590 6443267
kontakt@pfalzgraf.immo
PFALZGRAF Immobilien GmbH
Weyerweg 15, 55424 Münster-Sarmsheim
Inhaber/ Geschäftsführer/ Vertretungsberechtigte: Markus Wanning und Dennis Yumuk
E-Mail: kontakt@pfalzgraf.immo
Tel.: +49 159 0644 3267
Handelsregister: Mainz / HRB: 49439 / Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE328599206
Gewerbeerlaubnis gem. §34c GewO wurde erteilt durch: Amt für öffentliche Ordnung, Bingen am Rhein
_________________________
Verbraucherinformationen
1. Wesentliche Eigenschaften der Maklerleistung
Der Maklervertrag mit der PFALZGRAF Immobilien GmbH beinhaltet den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder die Vermittlung eines Vertrages (z.B. Kauf-, Miet-, Pachtvertrag u.s.w.) über eine Immobilie (z.B. unbebautes/bebautes Grundstück) gegen die Verpflichtung des Maklerkunden zur Zahlung einer Maklercourtage. Wird die PFALZGRAF Immobilien GmbH für den Verkäufer im Alleinauftrag tätig, ist sie zu intensiven Nachweis- oder Vermittlungsbemühungen verpflichtet. Dieses beinhaltet neben der Auswertung des vorhandenen Interessentenbestandes auch, individuell nach einem geeigneten Vertragspartner zu suchen. Im Allgemeinauftrag erbringt die PFALZGRAF Immobilien GmbH allgemeine Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit, die im Wesentlichen auf die Auswertung des vorhandenen Interessentenbestandes ausgerichtet ist. Die PFALZGRAF Immobilien GmbH ist hier zu werblichen Vorleistungen nicht verpflichtet.
2. Identität des Unternehmers, ladungsfähige Anschrift und Adressat für Beschwerden
PFALZGRAF Immobilien GmbH
Weyerweg 15, 55424 Münster-Sarmsheim
E-Mail: kontakt@pfalzgraf.immo
Tel.: +49 151 / 5636 0136
3. Art der Courtageberechnung
Die Maklercourtage kann aufgrund der Beschaffenheit der Maklerleistung im Voraus nicht benannt werden. In der Regel wird sie als ein Bruchteil des wirtschaftlichen Wertes des vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrages bzw. als ein Vielfaches der Monatsmiete/-pacht berechnet. Sie orientiert sich grundsätzlich an der Ortsüblichkeit.
4. Zahlungs- und Leistungsbedingungen
Die Maklercourtage ist fällig und zahlbar mit Wirksamkeit des nachgewiesenen Vertrages. Die unter Ziffer 1 beschriebenen Maklerleistungen werden bis zum Eintritt des Erfolges (wirksamer Abschluss des angestrebten Vertrages), beim Maklervertrag mit dem Verkäufer längstens bis zur Beendigung des Maklervertrages, erbracht.
_________________________
Verbraucherinformation zur Online-Streitbeilegung gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013:
Im Rahmen der Verordnung über Online-Streitbeilegung zu Verbraucherangelegenheiten steht Ihnen unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission zur Verfügung.
Kontakt per E-Mail: kontakt@pfalzgraf.immo
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Handelsregister: Mainz / HRB: 49439 / Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE328599206
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1. Wesentliche Eigenschaften der Maklerleistung
Der Maklervertrag mit der PFALZGRAF Immobilien GmbH beinhaltet den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder die Vermittlung eines Vertrages (z.B. Kauf-, Miet-, Pachtvertrag u.s.w.) über eine Immobilie (z.B. unbebautes/bebautes Grundstück) gegen die Verpflichtung des Maklerkunden zur Zahlung einer Maklercourtage. Wird die PFALZGRAF Immobilien GmbH für den Verkäufer im Alleinauftrag tätig, ist sie zu intensiven Nachweis- oder Vermittlungsbemühungen verpflichtet. Dieses beinhaltet neben der Auswertung des vorhandenen Interessentenbestandes auch, individuell nach einem geeigneten Vertragspartner zu suchen. Im Allgemeinauftrag erbringt die PFALZGRAF Immobilien GmbH allgemeine Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit, die im Wesentlichen auf die Auswertung des vorhandenen Interessentenbestandes ausgerichtet ist. Die PFALZGRAF Immobilien GmbH ist hier zu werblichen Vorleistungen nicht verpflichtet.
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3. Art der Courtageberechnung
Die Maklercourtage kann aufgrund der Beschaffenheit der Maklerleistung im Voraus nicht benannt werden. In der Regel wird sie als ein Bruchteil des wirtschaftlichen Wertes des vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrages bzw. als ein Vielfaches der Monatsmiete/-pacht berechnet. Sie orientiert sich grundsätzlich an der Ortsüblichkeit.
4. Zahlungs- und Leistungsbedingungen
Die Maklercourtage ist fällig und zahlbar mit Wirksamkeit des nachgewiesenen Vertrages. Die unter Ziffer 1 beschriebenen Maklerleistungen werden bis zum Eintritt des Erfolges (wirksamer Abschluss des angestrebten Vertrages), beim Maklervertrag mit dem Verkäufer längstens bis zur Beendigung des Maklervertrages, erbracht.
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Im Rahmen der Verordnung über Online-Streitbeilegung zu Verbraucherangelegenheiten steht Ihnen unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission zur Verfügung.
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