Dieses liebevoll gepflegte Sommerhaus
in traumhafter Lage der „Alten Weinberge“ in Klein Kreutz bietet auf zwei Etagen ein perfektes Rückzugsrefugium – umgeben von Natur, Ruhe und Privatsphäre.
Nähere Informationen erhalten Sie gern über unser Exposé.
Ihr Sommerhaus in den Alten Weinbergen
Alte Weinberge ,
14776 Brandenburg an der Havel
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Infos
| Vermarktungsart | Kaufen |
|---|---|
| Grundstücksfläche | 1.200 m2 |
| Erschließung | Teilerschlossen |
| Empfohlene Nutzung | Garten |
| Verfügbar ab | sofort |
Kosten
| Miete pro Jahr |
69.000 € |
|---|---|
| Provision |
6% zzgl. gesetzlicher MwSt. Da es sich bei diesem Angebot um ein Sommerhaus handelt, greift hier nicht die gesetzliche Regelung zur Provisionsteilung zwischen Käufer und Verkäufer. Sommerhäuser fallen nicht unter die übliche Wohnimmobilienkategorie nach § 656c BGB. Die Käuferprovision beträgt 6 % des Kaufpreises zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Sie ist mit Abschluss des notariellen Kaufvertrags fällig. Wir legen großen Wert auf Transparenz – bei Fragen sprechen Sie uns jederzeit gern an. |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Sonstige Angaben
Als Immobilienmaklerunternehmen ist alma Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch ein Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG