Dieses idyllisch gelegene, ebenerdige Eckbaugrundstück mit ca. 649 m² Fläche befindet sich in einem ruhigen und familienfreundlichen Neubaugebiet von Butzbach-Münster. Die besondere Ecklage bietet nicht nur viel Gestaltungsfreiheit, sondern auch einen wunderschönen, freien Fernblick über die angrenzende Natur.
Ein weiterer Pluspunkt: An eine Seite des Grundstücks wird nicht mehr gebaut – das sorgt dauerhaft für Ruhe, Privatsphäre und eine unverbaute Aussicht.
Die Topografie ist eben, was eine unkomplizierte Bebauung ermöglicht – ideal für ein Einfamilienhaus.
Attraktives Baugrundstück mit Fernblick in Butzbach-Münster
35510 Butzbach
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Infos
| Vermarktungsart | Kaufen |
|---|---|
| Grundstücksfläche | 649 m2 |
| Erschließung | Erschlossen |
| Empfohlene Nutzung | Einfamilienhaus |
| Grundflächenzahl (GRZ) | 0.4 |
| Geschossflächenzahl (GFZ) | 0.8 |
| Bebaubar nach | Bebauungsplan |
| Verfügbar ab | sofort |
Kosten
| Miete pro Jahr |
229.000 € |
|---|---|
| Provision |
5,95% 5,95 % Käuferprovision inkl. MwSt., verdient und fällig mit Beurkundung des notariellen Kaufvertrages. Der Immobilienmakler hat einen provisionspflichtigen Maklervertrag mit dem Verkäufer in gleicher Höhe abgeschlossen. |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Butzbach-Münster ist ein charmanter Ortsteil der Stadt Butzbach im Wetteraukreis – nur wenige Minuten von der Kernstadt entfernt und dennoch eingebettet in eine ruhige, grüne Umgebung.
Die Lage überzeugt durch ihre gelungene Kombination aus Zentralität und Idylle: Während man die Stadtmitte von Butzbach mit ihren Einkaufsmöglichkeiten, Ärzten, Schulen und Cafés in wenigen Minuten erreicht, genießt man in Münster eine angenehme Ruhe, ländliche Atmosphäre und naturnahe Umgebung.
Das Wohngebiet ist geprägt von einer familiären Nachbarschaft, gepflegter Bebauung und kurzen Wegen – sei es zur Autobahn A5 (Frankfurt–Gießen), zum Bahnhof Butzbach oder in die umliegende Natur mit Feldern, Wiesen und Spazierwegen.
Sonstige Angaben
GELDWÄSCHE:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Main Immobilien Compass nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
HAFTUNG: Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.