Attraktives Investment für Kapitalanleger: Grundstück mit langfristigen Entwicklungspotenzial und sofortiger Möglichkeit für Mieteinnahmen durch die 5 bereits vorhandenen Fertig-Garagen. (Können bei späterer Bebauung entfernt werden) . Dieses L-förmige Flurstück, strategisch vom Vorderhaus abgetrennt und mit eigener seitlicher Zufahrt (kein Überfahrtsrecht erforderlich), bietet eine vielversprechende Investitionsmöglichkeit.
Das wahre Potenzial dieses Grundstücks liegt in seiner möglichen Bebaubarkeit. Obwohl die genaue Art der Bebauung derzeit unklar und ohne Gewähr ist, deutet die vorhandene Fläche auf ein signifikantes Entwicklungspotenzial hin, vor allem mit Hinblick auf Verdichtung (politisch bereits verabschiedet) - siehe auch dazu: "BAUTURBO der Bundesregierung".
Auch aufgrund der Vorgaben der Landesbauordnung soll doch eine Verdichtung der Gemeinden erfolgen. Vom Ministerium für Bauen werden solche Bebauungsplanänderungen für Altbaugebiete unterstützt. ( auch die Kosten für die Erstellung eines neuen Bebauungsplanes)
Weitere Stellplätze oder Garagen sind ggfls. machbar oder auch für Wohnmobile, Anhänger etc. nutzbar. Eine naheliegende Option ist die Vermietung an die Bewohner des Vorderhauses, was eine bequeme und stabile Einnahmequelle darstellt.
Die aktuelle Marktsituation für Garagenmieten zeigt, dass in Bretten und Umgebung potenzieller Bedarf ist.
Der Verkauf erfolgt nur an solvente Kapitalanleger mit entsprechend Eigenkapital! Melden Sie sich noch heute für einen Beratungstermin oder eine Besichtigung.
Für Kapitalanleger: 800qm Grundstück inkl. 5 Garagen (ggfls. bebaubar) | Bretten
75015 Bretten
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Infos
| Vermarktungsart | Kaufen |
|---|---|
| Grundstücksfläche | 801 m2 |
Kosten
| Miete pro Jahr |
99.000 € |
|---|---|
| Provision |
3,99 % inkl. MwSt |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Das Grundstück mit den 5 Garagen befindet sich hinter einem, gepflegten 4-Familienwohnhaus in ruhiger Wohnlage von Bretten-Diedelsheim
Diedelsheim ist idyllisch in die sanft hügelige Landschaft des Kraichgaus eingebettet, die auch als "Land der 1000 Hügel" bekannt ist. Die Umgebung ist geprägt von weiten Feldern, Streuobstwiesen und kleinen Wäldern, die zu ausgedehnten Spaziergängen, Radtouren und Wanderungen einladen.
Infrastruktur und Nahversorgung:
Trotz seines ländlichen Charakters bietet Diedelsheim eine hervorragende Nahversorgung für den täglichen Bedarf. Im Ort finden Sie eine Auswahl an Einzelhandelsgeschäften, die eine unkomplizierte Versorgung ermöglichen. Auch die medizinische Grundversorgung ist durch ansässige Ärzte sichergestellt. Mehrere Kindergärten sowie eine Grundschule und eine Förderschule, sorgen für eine gute Bildung der jüngsten Bewohner. Ein aktives Vereinsleben mit Angeboten für alle Generationen sowie drei Gaststätten tragen zur lebendigen Gemeinschaft bei.
Optimale Anbindung:
Die verkehrstechnische Anbindung Diedelsheims ist exzellent. Über die Bundesstraßen B35, B293 und B294 sind Sie schnell und unkompliziert mit den umliegenden Städten und Regionen verbunden. Die nächstgrößere Stadt Bretten ist nur wenige Fahrminuten entfernt und bietet ein umfassendes Angebot an Einkaufsmöglichkeiten, weiterführenden Schulen aller Art (Gymnasien, Realschulen etc.), ein reiches kulturelles Leben sowie ein Kreiskrankenhaus und vielfältige Praxen.
Die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist ebenfalls hervorragend. Eine Stadtbahnlinie (MEX17c) ermöglicht direkte Verbindungen nach Bruchsal, Heilbronn und Karlsruhe. Zudem sorgt ein gut ausgebautes Busnetz für ein schnelles Vorrankommen
Sonstige Angaben
Der Maklervertrag mit uns oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrags. Die Maklercourtage von jeweils 3,99% (inkl. MwSt.) auf Käufer- und Verkäuferseite ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt im Falle einer Steuersatzänderung einer Anpassung. Die Avathus Immobilien GmbH erhält einen sowohl unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer als auch gegenüber dem Verkäufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar und Gerichtskosten trägt der Käufer. Im Übrigen gelten die beigefügten allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und der Firma Avathus GmbH.