Veräußert wird das Flurstück Nr. 6135 im Baugebiet "Kapellenbach Ost" in der Gemeinde Grenzach-Wyhlen. Für das Baugebiet gelten die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans. Die Vermarktung des Baugrundstücks erfolgt durch die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH (KE). Schnell sein lohnt sich, denn die Vergabe erfolgt nach der Reihenfolge der vollständig eingereichten Bewerbungen. Die Bewerbungen sind per E-Mail an vertrieb-kapellenbach@lbbw-im.de oder Fax an 0711 6454-2100 einzureichen. Alle Informationen zu den Baugrundstücken, dem Vermarktungsverfahren sowie den Bewerbungsunterlagen finden Sie auf der Projekt-Webseite: https://www.vertrieb-kapellenbach.de/fuer-private-bauherren.grundstuecke.html
Baugrundstück Nr. 21 / Flurstück-Nr. 6135 - Kapellenbach Ost
Baugebiet Kapellenbach Ost ,
79639 Grenzach-Wyhlen
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Infos
| Vermarktungsart | Kaufen |
|---|---|
| Grundstücksfläche | 242 m2 |
| Erschließung | Erschlossen |
| Bebaubar nach | Bebauungsplan |
| Verfügbar ab | sofort / Bebaubarkeit vsl. ab Juni 2026 |
Kosten
| Miete pro Jahr |
147.696 € |
|---|---|
| Provision | Nein |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Das neue Wohngebiet „Kapellenbach Ost“ soll den Lückenschluss zwischen Siedlung und Ortskern bilden. Es ist geplant, dass rund 620 Wohneinheiten sowie die Quartiersmitte mit einem Pflegeheim, einer Kindertagesstätte und einem Quartierstreff entstehen.
Ziel der Entwicklung ist die Schaffung eines attraktiven, durchmischten Quartiers mit hoher Aufenthalts- und städtebaulicher Qualität und einer guten Mischung aus Geschosswohnungsbau sowie Einzel-, Doppel- und Reihenhausbebauung.
Sonstige Angaben
Es besteht eine Verpflichtung zur Einreichung des Bauantrags 12 Monate ab Fertigstellung der Erschließung, welcher die Festsetzungen des Bebauungsplanes sowie die Vorgaben der Gestaltungsfibel berücksichtigt.
Es besteht eine Bauverpflichtung innerhalb von 24 Monaten nach Erteilung der Baugenehmigung.
Vor Beurkundung des Grundstückskaufvertrages muss eine (verbindliche) Finanzierungszusage in Höhe des Grundstückskaufpreises und der Kosten des beabsichtigten Bauvorhabens oder ein anderweitiger, geeigneter Eigenkapitalnachweis vorgelegt werden.
Es besteht kein Anspruch auf „Zuteilung“ eines Grundstücks. Der Eigentümer stimmt sich hierzu mit der Gemeinde Grenzach-Wyhlen ab.
Wir weisen darauf hin, dass auf Teilflächen archäologische Funde gemacht wurden und entsprechende Ausgrabungen vom Amt für Denkmalschutz stattgefunden haben.
Zu beachtende Rechte: keine
Besonderheiten: keine
Weitere Informationen zum Grundstück finden Sie auf der Projekt-Webseite
https://www.vertrieb-kapellenbach.de/, insbesondere:
• zur Wärmeversorgung inkl. Anschluss- und Abnahmezwang
• zum Gestaltungshandbuch insb. wg. extensiver Begrünung
• zum Baugrund
Hinweis: Die im Städtebaulichen Entwurf dargestellte Bebauung stellt eine mögliche Variante der Bebauung dar. Weitere Bebauungsoptionen sind im Rahmen der Festsetzungen des Bebauungsplans ebenfalls zulässig.