Ein Grundstück, das im Großraum Stuttgart seines Gleichen sucht: Über 6500 m² Fläche - und das nicht als Teil eines Aussiedlerhofs, sondern mitten im Villengebiet. Traumhafte Ausblicke inklusive. Das Grundstück teilt sich in vier Flurstücke auf. Das Flurstück im Norden beinhaltet das Bauland, im Südlichen Teil befindet sich die Landwirtschafts- und Waldfläche. Beide Teile verfügen jeweils über eine private, exklusiv zu nutzende Auffahrt. Die Bebaubarkeit des Grundstücks lässt die Erstellung eines fantastischen Anwesens zu, das ebenfalls seines Gleichen sucht. Vorgegeben sind nur Baulinien, in dem sich das Gebäude befinden muss. Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,3, die Geschossflächenzahl (GFZ) 0,6. Zwei Vollgeschosse sind erlaubt. Hinzu kommt noch ein großzügiges Gartengeschoss mit Nutz- und Wohnflächen sowie das Dachgeschoss. Erlaubt sind sowohl Sattel- als auch Pultdächer. Dachgauben sind zulässig. Das Resultat: Über 1000m² Wohnfläche lassen sich somit gestalten. Diese und viele weitere Daten sind dem schriftlichen und zeichnerischen Bebauungsplan zu entnehmen, der auf Anfrage zugeschickt wird. Das Grundstück ist komplett erschlossen (inkl. Gas). Wer Weite, Abstand zum Nachbarn sowie Wald, Wiesen und eine solch exklusive Allein- und Ausblicklage sucht bzw. das sein Eigen nennen möchte, wird hier fündig.
Einzigartiges Grundstück im Villengebiet: 65 a, 1000 m² Wohnfläche, 2 private Auffahrten plus ei...
70839 Gerlingen
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Infos
| Vermarktungsart | Kaufen |
|---|---|
| Grundstücksfläche | 6.543 m2 |
| Verfügbar ab | Sofort |
Kosten
| Miete pro Jahr |
0 € |
|---|---|
| Provision |
2.38 % inkl. gesetzl. MwSt. |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Dieses einzigartige Grundstück liegt am höchsten Punkt eines Villengebiets.
Sonstige Angaben
Der Maklervertrag mit uns kommt durch eine Vereinbarung in Textform oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) 2,38 % auf den Kaufpreis inklusive jeweils gesetzlicher Mehrwertsteuer betragen und ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.