Derzeit wird die Bebaubarkeit des Grundstücks mit der zuständigen Baubehörde in Ergoldsbach abgestimmt.
Die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich nach § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile).
Demnach ist eine Bebauung grundsätzlich möglich, sofern sich das geplante Gebäude in Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügt.
Nach derzeitiger Einschätzung ist die Bebaubarkeit gegeben, da sich vergleichbare Bebauung im unmittelbaren Umfeld bereits befindet.
Moderat geneigtes Grundstücksareal (ca. 1/3 Hangneigung) für individuelle Baukonzepte
84098 Bayerbach bei Ergoldsbach
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Infos
| Vermarktungsart | Kaufen |
|---|---|
| Grundstücksfläche | 1.041 m2 |
| Erschließung | Erschlossen |
| Empfohlene Nutzung | Doppelhaus |
| Bebaubar nach | wie Nachbarbebauung |
| Verfügbar ab | frei |
Kosten
| Miete pro Jahr |
199.000 € |
|---|---|
| Provision |
4,76 % |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Das Grundstück liegt in einr ruhig gelegenen Anliegerstraße im Ortsteil Feuchten.
Sonstige Angaben
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