Es handelt sich um ein großes rechtwinkliges Grundstück mit süd-westlicher Ausrichtung. Das Grundstück grenzt mit der Breite unmittelbar an die „Parkstraße“, einer ruhigen Anliegerstraße in der nahezu ausschließlich ein- und zweigeschossige Wohnraumbebauungen vorhanden sind. Das Grundstück müsste in Abhängigkeit des Baufortschrittes wohl öffentlich erschlossen sein.
Das Maß der baulichen Nutzung wird nach § 34 Baugesetzbuch bestimmt. Auf dem Grundstück liegt - überschlägig ermittelt - die GRZ (Grundflächenzahl) bei ca. 0,29 und einer GFZ (Geschossflächenzahl) ca. 0,56.
Auf dem Grundstück befindet sich auch ein im Rohbau befindliches Kellergeschoss (ohne Kellergeschossdecke).
Ursprünglich war der Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 9 Wohnungen geplant. Sämtliche Wohnungen sollten über eine (Dach)-Terrasse, einen Balkon oder eine Loggia verfügen. Fünf der Wohnungen waren barrierefrei konzipiert.
Das 2-geschossige Gebäude mit Dachgeschoss und Spitzböden ist vollunterkellert. Über eine Rampe ist der barrierefreie Zugang gesichert. Die vertikale Erschließung erfolgt über das zentrale Treppenhaus mit barrierefreiem Aufzug. Die notwendigen 30 Stellplätze und der Spielplatz befinden sich im hinteren Gartenbereich. Der Neubau sollte in konventioneller Massivbauweise aus Stahlbeton und Mauerwerk hergestellt werden. Der Keller wird als weiße Wanne ausgeführt. Alle Gebäudeteile werden nach statischen und bauphysikalischen Erfordernissen der Baugenehmigung, geprüfter Berechnung der Brandschutzvorschriften und Gebäudeenergiegesetz (GEG) erstellt. Die Fassade wird als Wärmedämmverbundsystem mit Oberputz als Silikonharzputz erstellt.
Der Bauantrag wurde 2022 gestellt. Die Baugenehmigung durch das Bezirksamt Pankow im Februar 2023 erteilt. Seit dem Jahr 2023 erfolgte hier keine weitere Bautätigkeit. In Berlin ist eine Baugenehmigung in der Regel drei Jahre gültig.
Baugrundstück für Ein- oder Mehrfamilienhaus in bevorzugter Wohnlage von Berlin-Pankow
13127 Berlin
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Infos
| Vermarktungsart | Kaufen |
|---|---|
| Grundstücksfläche | 1.159 m2 |
| Bebaubar nach | wie Nachbarbebauung |
| Verfügbar ab | sofort |
Kosten
| Miete pro Jahr |
0 € |
|---|---|
| Provision |
3,57 % inkl. MwSt. Die Provision ist fällig und verdient mit dem rechtswirksamen Zustandekommen des notariellen Kaufvertrages. |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Das Grundstück befindet sich im Berliner Bezirk Pankow. Pankow ist der dritte Verwaltungsbezirk von Berlin. Am 31. Dezember 2023 hatte er 406.631 Einwohner.
Der Straßenverkehr im Bezirk wird geprägt durch die drei radial vom Stadtzentrum nach Norden bzw. Nordosten verlaufenden Bundesstraßen B 96a (Schönhauser Allee/Berliner Straße), B 109 (Prenzlauer Allee/Prenzlauer Promenade). Pankow ist der einzige Bezirk der vom Berliner Ring, der Autobahn A 10, erschlossen ist.
Pankow ist in das Netz der Radfernwege eingebunden. Pankow wird von den S-Bahn-Linien S1, S2, S25, S26, S41, S42, S8 und S85 angebunden. Im Bezirk Pankow gibt es fünf U-Bahnhöfe der Linie U2.
In Pankow konzentrieren sich IT-, Kreativ- und Medienwirtschaft, Schienenfahrzeugbau, Biotechnologie, Gesundheitswirtschaft, und Maschinenbau. Das durchschnittliche monatliche Netto-Pro-Kopf-Einkommen war mit 1475 Euro im Jahr 2018 erstmals das höchste unter den Berliner Bezirken.
Das Grundstück befindet sich in der Parkstraße. Die Parkstraße (benannt nach Park, Parkanlage) ist eine Wohnstraße (Anliegerstraße) im Stadtteil Französisch Buchholz in Berlin.
Der Objektstandort ist für ein- und mehrgeschossigen Wohnungsbau attraktiv. Darüber hinaus überzeugt die Lage mit einer hohen Lagequalität und stellt aufgrund der zahlreichen Sportstätten auch einen hohen Freizeitwert dar.
Das Gebiet ist weitestgehend durch eine I bis II geschossige Bebauung geprägt. Die Umfeldbebauung ist nicht sehr eng und in Teilen normal für derartige urbane Strukturen, hier: Gemengelage aus Wohn- und Mischgebiet, verdichtet. Das Gebiet ist kein reines Wohn- und auch kein Mischgebiet. In Falle es reinen Mischgebietes würden sich Wohn- und Gewerbenutzungen gleichrangig gegenüberstehen. Im Beobachtungsgebiet stellen wohl lediglich die Wirtschaftsgebäude der Feuerwehr Berlin den Ausnahmetatbestand (aufgrund der Größe der Gebäude) im Hinblick einer Mischnutzung dar.
Sonstige Angaben
Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber übermittelt wurden. Der Zwischenverkauf bleibt ausdrücklich vorbehalten.
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