Dieses Baugrundstück befindet sich in einem ruhigen und gewachsenen Wohngebiet von Westerland auf Sylt. Die Lage verbindet erholsame Wohnqualität mit der Nähe zur Innenstadt – Einkaufsmöglichkeiten, Gastronomie, der Bahnhof sowie der Strand sind schnell erreichbar.
Das Umfeld ist geprägt von Einfamilienhäusern, Ferienimmobilien und Zweitwohnsitzen, was die Lage sowohl für Eigennutzer als auch für Kapitalanleger interessant macht. Eine Ferienvermietung ist in diesem Gebiet zulässig, was zusätzliche Nutzungsperspektiven eröffnet.
Die ideale Kombination aus zentraler Lage und angenehmer Zurückgezogenheit macht dieses Grundstück zu einer attraktiven Option für individuelles Bauen auf Sylt.
Laut gültigem Bebauungsplan ist eine Bebauung mit rund 143 m² (GRZ 0.14) Grundfläche möglich – entweder als klassisches Einzelhaus oder als Haus mit zwei Wohneinheiten: eine zur Dauerbewohnung, eine zur Feriennutzung.
Derzeit ist eine Reeteindeckung vorgesehen, allerdings kann im Einzelfall auch über alternative Möglichkeiten entschieden werden.
Baugrundstück in Westerland – Ruhige Lage nahe der Innenstadt
25980 Sylt (Gemeinde)
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Infos
| Vermarktungsart | Kaufen |
|---|---|
| Grundstücksfläche | 1.025 m2 |
Kosten
| Miete pro Jahr |
1.295.000 € |
|---|---|
| Provision |
siehe Sonstiges |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Westerland – mittendrin und doch direkt am Meer. Die Inselmetropole bietet Insulanern wie Gästen mit zahlreichen Boutiquen, Restaurants und Sehenswürdigkeiten alle verführerischen Möglichkeiten einer Großstadt und hat dennoch den ursprünglichen, dörflichen Charme bewahrt. Die fast vier Kilometer lange Promenade und der weitläufige, breite Weststrand laden zum Flanieren und Entspannen ein.
Sonstige Angaben
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme) zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3.57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatz-änderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.