In direkter Nachbarschaft zum Schloß Golchen befinden sich die hier zu Verkauf stehenden Grundstücke.
Sie haben eine Größe von ca. 1.152 m² und 1.063 m², insgesamt 2.215 m².
Hier darf nach § 34 Abs. 1 BauGB gebaut werden und muss sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Der gesamte Ortsteil ist ein Mischgebiet. Entsprechende Bauvorhaben sind beim Landkreis Ludwigslust-Parchim - untere Bauaufsichtsbehörde zu beantragen.
2 Grundstücke nebeneinander - mit Schloßblick - im Mischgebiet
19412 Blankenberg
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Infos
| Vermarktungsart | Kaufen |
|---|---|
| Grundstücksfläche | 2.215 m2 |
| Erschließung | Teilerschlossen |
Kosten
| Miete pro Jahr |
95.000 € |
|---|---|
| Provision |
Käuferprovision 7,14 % des Kaufpreises inkl. MwSt. |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Die Grundstücke liegen ruhig im idyllischen Golchen, einem Ortsteil von Brühl im Landkreis Ludwigslust-Parchim, inmitten des Naturparks Sternberger Seenland. Die Lage zeichnet sich durch eine dörfliche Atmosphäre aus und ist ideal für Naturliebhaber. Die grundlegende Versorgung ist in Brühl und umfassender in der nahen Kleinstadt Sternberg mit Einkaufsmöglichkeiten, Ärzten und Schulen gesichert. Die Region bietet mit ihren zahlreichen Seen wie dem Keezer und Tempziner See einen hohen Freizeitwert zum Baden, Wandern und Radfahren. In direkter Umgebung befindet sich das Schloss Golchen. Die Verkehrsanbindung ist durch die Nähe zur B104 sowie die schnelle Erreichbarkeit der Autobahnen A14 und A20 sehr gut, wodurch Städte wie Schwerin, Güstrow und Rostock schnell erreichbar sind. Bahnhöfe mit Regionalverbindungen befinden sich in Blankenberg und Bützow.
Sonstige Angaben
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Cordes Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs und Transparenzregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
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